Urteil: Stavenhagener wegen Vergewaltigung in Haft
Das Landgericht Neubrandenburg hat am Dienstag einen Mann aus Stavenhagen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines neunjährigen Kindes zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 37-Jährige hatte die insgesamt neun Taten in nicht öffentlicher Verhandlung gestanden. Er hatte die damals Neunjährige über soziale Medien kennengelernt, sie über die Handykontakte bedroht und zum Verschicken von Nacktbildern einzelner Körperteile aufgefordert. Ein Fall wurde als Vergewaltigung gewertet, weil der Mann das Mädchen veranlasste, sich einen Gegenstand einzuführen und das zu filmen. Der Fall hatte sich über etwa vier Wochen hinweg im Frühjahr 2021 ereignet. Mit dem Geständnis sei dem Kind der Prozess erspart worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.