Zwischen Bürgern und Behörden: So hilft der Bürgerbeauftragte für MV
Etwas länger als ein Jahr ist Christian Frenzel, der Bürgerbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, jetzt im Amt. Rund 1.700 bis 1.800 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern erreichen ihn und sein Team pro Jahr. Ein Fall ist ihm dabei besonders in Erinnerung geblieben.
Den typischen Fall für einen Bürgerbeauftragten gebe es nicht, sagt Christian Frenzel. Wenn Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern den Eindruck haben, dass Ämter, Verwaltungen oder Behörden ihnen nicht helfen oder ungerecht entscheiden, können sie sich an den 62-Jährigen wenden. Frenzel und sein Team fragen bei den Institutionen nach, schlichten und vermitteln. Dabei sind die Themen unterschiedlich. Sie reichen von einem abgelehnten BAföG-Antrag, über einen noch nicht genehmigten Kita-Platz bis hin zur Bürgergeld-Anmeldung.
Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Bürgerbeauftragten gewandt haben, ist laut Frenzel in den vergangenen Jahren recht konstant geblieben und liegt bei etwa 1.700 bis 1.800 pro Jahr. Dabei gibt es immer wieder Themenschwerpunkte. Die Pflicht, Bescheide zur Grundsteuer elektronisch abzugeben, warf 2023 viele Fragen auf. Im vergangenen Jahr kamen besonders viele freiberufliche Lehrer und Lehrerinnen an Musikschulen, die hohe Beiträge zur Rentenversicherung hätten nachzahlen müssen, zum Bürgerbeauftragten und seinem Team.
Zuständig für Menschen mit Behinderung
Neben den sozialen Themen kümmert sich das Team rund um den Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern besonders um Menschen mit Behinderung. Unter anderem halfen sie Matthias Semder, bei dessen Tochter Maria eine seltene Krankheit diagnostiziert wurde.
Ablehnungsbescheid der Krankenkasse
Im Ausland fand die Familie ein spezialisiertes Behandlungszentrum und nahm Kontakt zur Krankenkasse auf. Diese übernahm die Hälfte der Kosten. "Wir haben bei Maria eine deutliche Verbesserung gesehen und wollten ein zweites Mal fahren", berichtete Matthias Semder. Die Krankenkasse wies den Antrag dieses Mal jedoch ab.
Familie wandte sich an Bürgerbeauftragten
Um ihrer Tochter zu helfen, fuhr die Familie auf eigene Kosten - und wandte sich an den Bürgerbeauftragten. Dieser nahm Kontakt zur Krankenkasse auf, die den Fall erneut prüfte und zu einem anderen Ergebnis kam: Der Familie wurde das Geld für die zweite Behandlung vollständig erstattet.
Ein besonderer Fall für Christian Frenzel
Bei all seinen Fällen ist Christian Frenzel einer besonders in Erinnerung geblieben. Eine schwangere Frau wollte nach der Trennung von ihrem Freund ihr noch ungeborenes Kind zur Adoption freigeben. Der leibliche Vater wollte sich jedoch um das Kind kümmern. "Die Behörden waren zu Anfang ein bisschen überfordert", berichtete Christian Frenzel. Das zuständige Jugendamt, weil das Kind noch nicht geboren war. Das Sozialamt, weil der Mann in einem anderen Landkreis wohnte.
Ein "Happy End" durch Gespräche
"Die Behörden sind nicht so eingestellt, dass sie irgendetwas verhindern wollen. Sondern mitunter ist nach ihrer Auffassung einfach nichts möglich", erläuterte der Bürgerbeauftragte. Am Ende hätten er und sein Team dafür sorgen können, dass die beiden Behörden sowie das getrennte Paar aufeinander zugegangen sind.
Der Vater konnte die Fürsorge für sein Kind übernehmen. "Das hat wirklich zu einem Happy End geführt. Der Vater schickte später ein Foto, wo ein Baby auf einem Rücksitz gut verstaut in einem Kindersitz war, und er hat dazu geschrieben: 'Wir sind auf dem Rückweg aus dem Krankenhaus'. Das ist wirklich ein sehr schöner Fall, wo wir vermitteln konnten", so Frenzel.
