Startschuss für Energiepreisbremse mit Licht und Schatten

Stand: 01.03.2023 20:43 Uhr

Von Mittwoch an gilt die sogenannte Energiepreisbremse, die sich aus Strom- und Gaspreisbremse zusammensetzt. Sie gilt rückwirkend für Januar und Februar 2023, allerdings befristet bis Ende April 2024. 

Im Gesetz heißt es, "Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern". Verbraucher sollen entlastet werden und das ohne, dass sie dabei selbst aktiv werden müssen. Regeln sollen das am Ende die Versorger.

Wie die Energiepreisbremsen funktionieren sollen

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen gibt es mit der Gaspreisbremse bei 80 Prozent des Jahresverbrauchs eine Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die übrigen 20 Prozent gilt allerdings der neue, hohe Gaspreis laut Liefervertrag. Ähnliches gilt für die Strompreisbremse. Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs von Privathaushalten, kleinen und mittleren Unternehmen fallen 40 Cent pro Kilowattstunde an, für den Rest der vereinbarte neue Vertragspreis. Von heute an gilt diese Preisbremse auf Strom und Gas rückwirkend seit Januar, allerdings befristet bis Ende April 2024.

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Sparanreiz in den Preisbremsen funktioniert nicht für alle

Energieexperte Arian Freytag, Leiter des Fachbereiches Bauen/Wohnen/Energie der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass das Konzept für die Verbraucher im Nordosten "glatt über die Bühne geht". Schwierigkeiten sieht Freytag jedoch besonders bei den Menschen, die seit Jahren Energie sparen. "Diese zusätzlichen 20 Prozent einzusparen, wird für diese Menschen natürlich besonders schwierig". Die "Gewinner der Energiepreisbremse" sind nach Ansicht Freytags die Personen, die besonders teure Verträge haben, weil die Entlastung für diese Personen besonders ins Gewicht fällt.

Besitzer von Öl- und Pelletheizungen müssen sich gedulden

Für Personen, die mit Öl, Pellets oder anderen alternativen Mitteln heizen, gibt es mit der Gaspreisbremse keine Entlastung. "Im Moment wird ja daran gearbeitet, für das vergangene Jahr einen Hilfsfond aufzulegen", der über die Länder ausgeschüttet werden soll. An dieser Stelle ist allerdings noch Geduld gefragt. Details sollen in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen. Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. 

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Stadtwerke Greifswald: In der Kürze der Zeit nicht zu schaffen

Thomas Prauße, Chef der Stadtwerke Greifswald, blickt aus Sicht der Versorger nicht ganz so optimistisch auf die Entlastungspläne der Bundesregierung. Die Energiepreisbremse "in ihrer Wirkung" begrüßt Prauße ausdrücklich, anders könnten sich viele Menschen diese Preisanstiege nicht leisten, sagte er bei NDR MV Live. Für die Art und Weise der Umsetzung findet Prauße allerdings deutliche Worte, diese sei "grottig". Für die Energieversorger sei der Umstand, das komplette Abrechnungssystem innerhalb von zwei Monaten umzustellen zu müssen eine gewaltige Herausforderung.

Berechnung bedeutet enormen Aufwand

Für die Stadtwerke Greifswald bedeutet das, dass der Bedarf aller 54.000 Kundendaten individuell geschätzt und anschließend "rechts- und revisionssicher" mit Blick auf die Energiepreisbremse berechnet werden müsse, erklärt er. Pünktlich zum 1. März diese Schreiben für Strom, Gas und Fernwärme herauszuschicken sei demnach "schlichtweg nicht möglich" gewesen. In den Stadtwerken Greifswald arbeite man mit Hochdruck daran, "weil wir wissen, dass die Menschen die Entlastung brauchen". An dieser Stelle sei aus seiner Sicht allerdings die Bundesregierung, was die Zeitachse der Umsetzung bei den Versorgern angeht, "zu kurzsichtig" gewesen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 01.03.2023 | 13:45 Uhr

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