Ein American Staffordshire Terrier trägt einen Maulkorb. © picture alliance Foto: Wolfram Steinberg

"Kampfhunde" in MV nicht mehr automatisch gefährlich

Stand: 24.06.2022 17:00 Uhr

Das Land will Kampfhunde-Rassen von der Liste der gefährlichen Hunde streichen. Das sieht die neue Hundehalter-Verordnung vor. Das betrifft Zehntausende "Herrchen und Frauchen": Innenminister Christian Pegel (SPD) plant eine neue Hundehalter-Verordnung. Mit ihr streicht das Land die sogenannte Rasseliste.

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Die alte Verordnung ist bald 22 Jahre in Kraft, sie gilt als verstaubt. In ihr werden noch sogenannte Kampfhunde wie American Pitbull Terrier, Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier zu den gefährlichen Hunden gezählt. Besitzer brauchen eine Erlaubnis und müssen nachweisen, dass sie mit den Hunden umgehen können. Diese Hunde dürfen bisher nicht auf Spielplätze oder öffentliche Badestellen mitgenommen werden. Sie müssen außerhalb des eigenen Grundstücks einen Maulkorb tragen und sind immer an einer kurzen Leine zu führen - es sei denn, ein Tierarzt hat bescheinigt, dass sie von ihrem Wesen friedlich sind.

In der neuen Verordnung streicht das Innenministerium diese sogenannte Rasseliste. Es folgt damit den Beispielen in Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein. Das Argument: Diese Hunde sind nicht von Geburt an aggressiv und gefährlich. Das Problem liege am anderen Ende der Leine: Menschen würden sie erst zu "Kampfmaschinen" machen. Aber auch Dackel oder Schäferhunde könnten entsprechend abgerichtet werden. Alle bisherigen Einschränkungen für diese "Listenhunde" fallen.

In der neuen Verordnung sollen Hunde als "gefährlich" eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind. Das heißt, wenn sie zum Beispiel Menschen angesprungen oder gebissen haben oder wenn sie auf Wild losgegangen sind. Dann gilt Maulkorb und Leinenzwang, Besitzer brauchen einen Sachkunde-Nachweis im Umgang mit diesen Tieren und dürfen sie beispielsweise nicht auf Spielplätze bringen.

Positive Reaktionen, aber auch Kritik vom Tierschutzbund

Der Tierschutzbund begrüßt die Streichung der Listenhunde - Bissvorfälle habe es eher mit Schäferhunden als mit Pit Bulls gegeben. Er warnt allerdings davor, den Sachkunde-Nachweis wegfallen zu lassen. Es sei falsch abzuwarten, bis ein Hund auffällig geworden ist. Generell müssten alle Hundehalter nachweisen, dass sie mit ihren Tieren umgehen können - egal ob die nun als gefährlich oder nicht gefährlich eingestuft werden. Als Vorbild wird dabei Niedersachsen genannt - dort gilt dieser generelle Sachkundenachweis. Experten befürchten, dass jetzt vermehrt die ehemals als gefährlich eingestuften Hunderassen gehalten werden.

Außerdem müsse jeder Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen - die Pflicht dazu fehlt in der Verordnung. Und: Es müsse die Möglichkeit geben, einen einmal als gefährlich eingestuften Hund auch wieder als ganz "normalen" Hund zu führen - nach entsprechender Prüfung. Auch die Kennzeichnungspflicht geht dem Tierschutzbund nicht weit genug: Laut Verordnung soll nur gefährlichen Hunden ein Chip eingesetzt werden. Der erlaubt Rückschlüsse auf den Besitzer. Der Verband fordert, diese Pflicht auf alle Hunde auszudehnen - das erschwere das Aussetzen der Tiere. Es ist offen, ob Pegel auf die Änderungswünsche reagiert. Die neue Verordnung soll spätestens Anfang August in Kraft treten.

 

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 24.06.2022 | 17:00 Uhr

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