Was sich mit der neuen Corona-Verordnung in Hamburg ändert
An Himmelfahrt ist in Hamburg eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Viel ändert sich für die Hamburgerinnen und Hamburger diesmal aber nicht.
Auch wenn man es im Alltag inzwischen oft vergisst: Einige Corona-Regeln gelten noch. Zum Beispiel müssen in Krankenhäusern und Arztpraxen noch FFP2-Masken getragen werden - wie in Bussen und Bahnen auch. In Pflegeheimen reichen jetzt medizinische Masken für Besucherinnen und Besucher.
PCR-Tests für Infizierte nicht mehr vorgeschrieben
Und noch ein paar kleine Änderungen gibt es in der neuen Verordnung: Künftig müssen Corona-Infizierte nicht mehr zwingend einen PCR-Test machen. Wer einen positiven Schnelltest von einer Teststation hat, kann es dabei belassen. Infizierte müssen sich weiterhin mindestens fünf Tage isolieren - entsprechende Anweisungen verschicken die Behörden aber nicht mehr.
Genesenennachweise nur noch über die Apotheke
Es werden auch keine Genesenennachweise mehr verschickt. Wer aber dringend einen braucht, muss die Infektion weiterhin mit einem PCR-Test bestätigen lassen und kann sich den Nachweis mit dem Befund dann später in einer Apotheke ausstellen lassen.