Neue Corona-Regeln: Kein 3G im HVV
Am Sonnabend ist in Hamburg eine neue Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Auch für Ungeimpfte entfallen damit die Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen Nahverkehr besteht nur noch FFP2-Maskenpflicht.
Hamburg hat wegen des neuen Bundesinfektionsgesetzes auch seine Regelungen für den öffentlichen Nahverkehr angepasst. Zwar muss weiter eine FFP2-Maske getragen werden. Ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis (3G) ist jetzt aber nicht mehr nötig.
Keine Kontaktbeschränkungen
Auch verzichtet Hamburg mit der neuen Verordnung auf alle Kontaktbeschränkungen für private Treffen. Auch Obergrenzen für Veranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen seien in der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats nicht mehr enthalten, sagte der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, am Freitag. Grund sei der Wegfall der gesetzlichen Grundlage im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Alle anderen Corona-Maßnahmen bleiben bis 2. April
Ansonsten würden aber alle bisher geltenden Corona-Maßnahmen in der neuen Hamburger Verordnung fortgeschrieben. Hamburg hatte angekündigt, von einer Ausnahmeregelung des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch zu machen, und die bisher geltenden Regeln bis zum 2. April beizubehalten.
Das neue Gesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Weitergehende Beschränkungen sollen nur noch für "Hotspots" möglich sein.
Kontaktbeschränkungen seit Februar nur noch für Ungeimpfte
Während die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in Hamburg schon Ende Februar aufgehoben worden waren, gilt für Ungeimpfte bisher eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts. Zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bisher höchstens 500, im Freien maximal 2.000 zugelassen.
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