Kitas im Notbetrieb: Mehr Kinderkrankentage
In Hamburg gehen die Kitas ab Montag in den "erweiterten Notbetrieb". Eltern, die sich wegen der Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, können dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen.
Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Durch die Ausweitung der Kinderkrankentage müssen zumindest gesetzlich Krankenversicherte - für privat Versicherte gilt die Regelung nicht - nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen. Das Kinderkrankengeld beträgt bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Regelungen treten rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.
Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus. Das Krankengeld soll es nun auch geben, wenn der Betrieb an Schulen und Kitas eingeschränkt ist. Das gilt auch, wenn eine Notbetreuung angeboten wird - so wie jetzt in Hamburg. Oder auch wenn lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wurde, die Kinder zu Hause zu betreuen.
"Kitas halten Bescheinigung bereit"
Ausreichen soll eine einfache Bescheinigung von der Schule oder Kita, um den Anspruch gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen. Der Sprecher der Hamburger Sozialbehörde, Martin Helfrich, sagte dem Hamburg Journal im NDR Fernsehen dazu: "Dafür halten Kitas eine entsprechende Bescheinigung bereit, die darstellt, dass die Kita das volle Betreuungsangebot derzeit nicht bieten kann." Genaueres regelt die jeweilige Kasse selbst. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld beantragen.
Bei Selbstständigen und privat Versicherten gebe es auch Möglichkeiten für Unterstützung, sagte Reinald Berchter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem Hamburg Journal. Sie könnten unter Umständen eine Entschädigung für den Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz in Anspruch nehmen.
