Impfpflicht: 160 Betretungsverbote im Hamburger Gesundheitswesen
Wer in einem Gesundheitsberuf arbeitet, muss gegen das Coronavirus geimpft sein. Seit Mitte März gilt diese Pflicht. In Hamburg hat das für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt konkrete Konsequenzen: In 160 Fällen hat die Sozial- und Gesundheitsbehörde jetzt Beschäftigten verboten, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Kliniken, Arztpraxen und Pflegedienste und Seniorenheime in Hamburg hatten den Gesundheitsämtern knapp 5.000 ungeimpfte Beschäftigte gemeldet. Jeder Einzelfall wird geprüft. Betroffene werden mehrfach aufgefordert, Unterlagen nachzureichen oder Atteste vorzulegen. Viele würden das dann auch noch erledigen, heißt es aus der Sozialbehörde.
Sanktionen in 300 Fällen
Für 300 ungeimpfte Beschäftigte hat die sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" jetzt aber Konsequenzen. Für 160 wurden Betretungsverbote ausgesprochen - damit dürfen sie nicht mehr an ihre Arbeitsplätze. Für weitere 140 wurden Auflagen angeordnet. Hintergrund: Es gibt einen Ermessensspielraum – etwa, wenn eine Einrichtung auf bestimmte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht verzichten kann.
Im Gesundheitswesen ist die Personalsituation insgesamt angespannt. Der Effekt durch die Impfpflicht sei auf die ganze Stadt betrachtet aber sehr gering, heißt es von der Behörde.
Noch nicht alle gemeldeten Fälle geprüft
Inzwischen sind rund 80 Prozent der gemeldeten Fälle geprüft. Die Sozialbehörde rechnet damit, dass auch in den kommenden Wochen noch weitere Bescheide rausgehen. Insgesamt sei die Impfquote im Gesundheitswesen aber sehr hoch, heißt es.
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