Hamburg: Rot-Grün will die Maskenpflicht verlängern
Die Maskenpflicht in Hamburg soll bleiben. Als eines der ersten Bundesländer will Hamburg einen Teil der Corona-Regeln über den 2. April hinaus verlängern. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen SPD und Grüne am Mittwoch geeinigt.
Rot-Grün begründet das mit den nach wie vor steigenden Corona-Zahlen in der Stadt. 70.000 Menschen seien gerade mit dem Virus infiziert. Aus Sicht der beiden Fraktionen ist Hamburg deshalb ein sogenannter Hotspot. Beschlossen werden soll die Verlängerung der Maskenpflicht kommenden Mittwoch von der Bürgerschaft. Sie soll dann vier Wochen gelten, bis Ende April.
Bisherige Maskenregelung soll weiter gelten
Konkret bedeutet das: Überall, wo jetzt schon eine Maske getragen werden muss, muss man sie dann weiter aufbehalten - zum Beispiel im Einzelhandel. "Diese Regelung hat sich als wirksame und wenig freiheitseinschränkende Maßnahme bewährt und soll daher beibehalten werden, ebenso wie die Regelungen zu den sogenannten Tanzlustbarkeiten und für besonders zu schützende Einrichtungen", sagte der Vorsitzende der SPD-Fraktion in Hamburg, Dirk Kienscherf. Die nächsten Wochen seien entscheidend für die Pandemie-Entwicklung.
Andere Regeln sollen wegfallen
Alle anderen Einschränkungen sollen - wie von der Bundesregierung vorgesehen - wegfallen. Zum Beispiel die 3G-Regel in der Gastronomie. Das bedeutet: Wer ins Restaurant gehen will, braucht dort ab Ende März keinen Impfnachweis mehr vorzulegen und auch keinen aktuellen Corona-Test. Eine Ausnahme gibt es aber: Wer in einen Club oder eine Diskothek will, der muss sich an die 2G-Plus-Regel halten. Dafür braucht man beim Tanzen auch weiterhin keine Maske tragen.
Auch CDU und Linke dafür
Bei der Bürgerschaftssitzung in der kommenden Woche werden vermutlich alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP-Abgeordneten Anna von Treuenfels und der AfD-Fraktion zustimmen. Auch CDU und Linke sind für die Maskenpflicht in Innenräumen. Etwas längere Diskussionen gab es aber beim Regierungspartner, den Grünen. Dort waren offenbar sechs bis sieben Abgeordnete am Anfang nicht davon überzeugt, dass die neuen Regeln rechtssicher sind und tatsächlich im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz stehen.
Weitergehende Beschränkungen nur als Hotspot
Hintergrund für die "Hotspot"-Regelung ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition trotz des Protests der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale Hotspots kann es aber weitergehende Beschränkungen geben - wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.
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