Corona und Quarantäne: Welche Regeln gelten in Hamburg?
Seit der Corona-Pandemie ist es für viele Menschen die Horrorvorstellung, für viele aber auch schon längst gelebte Realität: die häusliche Quarantäne.
Das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks kann eine häusliche Quarantäne anordnen - nach einem positiven Testergebnis auf COVID-19 oder bei engem Kontakt mit einer positiv getesteten Person. Die Anordnung kann im ersten Schritt mündlich ausgesprochen werden und wird schriftlich vom Gesundheitsamt noch einmal bestätigt. Hier geben wir Antworten auf einige wichtige Fragen.
Für wen wird eine vorsorgliche Quarantäne angeordnet?
Die Quarantänepflicht gilt weiterhin für Reiserückkehrende aus Risikogebieten und für sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades. Also für Menschen, die direkten, engen und längeren Kontakt mit Corona-Infizierten hatten. Wann genau das nötig ist, entscheiden die Gesundheitsämter im Einzelfall. Anders als bei Rückkehrenden aus den Risikogebieten kann diese angeordnete Quarantäne nicht durch einen negativen Corona-Test verkürzt werden. Da muss der oder die Betroffene die gesamte Zeit, in der die Krankheit theoretisch nach einer Ansteckung noch ausbrechen kann, in Quarantäne bleiben. Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen ist seit dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.
In Quarantäne müssen aber nur diejenigen, die direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Wenn zum Beispiel für einen Schüler Quarantäne angeordnet wird, der sich bei einem infizierten Mitschüler angesteckt haben könnte, muss deshalb nicht seine ganze Familie zu Hause bleiben. Denn es ist eine vorsorgende Maßnahme. Würden die Gesundheitsämter die Kreise noch weiterziehen und auch die Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in Quarantäne schicken, müsste wohl die halbe Stadt Zuhause bleiben.
Wie erfahre ich, ob und wie lange ich in Quarantäne muss?
Das Gesundheitsamt des Bezirkes, in dem man wohnt, meldet sich. Die Ämter sind derzeit aber so überlastet, dass sie inzwischen nicht mehr alle Kontaktpersonen von Infizierten noch am selben Tag anrufen können. Wer einen positiven Test erhält, sollte seine engen Kontakten deshalb möglichst selbst informieren.
Bei den Gesundheitsämtern gilt für die Betroffenen: Melden Sie sich nicht bei uns, wir melden uns bei Ihnen. Man soll also abwarten und möglichst freiwillig Zuhause bleiben.
Selbst darf man sich nicht aus der Quarantäne entlassen. Die Anordnung kann nur vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Das kann mündlich am Telefon geschehen, einen Anspruch darauf, dass der Anruf pünktlich nach 14 Tagen kommt, hat man aber nicht. Da sind Verzögerungen derzeit auch möglich.
Wie wird kontrolliert, ob die Quarantänepflicht eingehalten wird?
Theoretisch kontrolliert das Gesundheitsamt telefonisch. Eigentlich täglich aber mindestens alle paar Tage sollte das Gesundheitsamt durchklingeln. Wie gut das derzeit bei der hohen Arbeitsbelastung der Ämter praktisch wirklich funktioniert ist fraglich.
Die Quarantänepflicht zu brechen, ist in etwa, wie Autofahren ohne Führerschein. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, mag gering sein, aber: Man gefährdet andere und wenn man einen Unfall baut, bekommt man richtig Ärger. Es ist ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz - und darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft, mindestens aber empfindliche Strafzahlungen.
