Corona-Lockdown: Hamburger im Homeoffice
Viele Arbeitgeber in Hamburg ermöglichen während der Corona-Pandemie Homeoffice. Genaue Zahlen, wie viele Hamburgerinnen und Hamburger inzwischen von zu Hause aus arbeiten, gibt es aber nicht.
Eine Homeoffice-Quote von mehr als 40 Prozent schätzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) insgesamt für Hamburg. Und zumindest die großen Arbeitgeber sind dabei. Beiersdorf zum Beispiel erklärte auf Anfrage, dass mit 2.500 Beschäftigten nahezu die gesamte Unternehmenszentrale seit November überwiegend von zu Hause aus arbeitet. Während bei der Hamburger Drogeriekette Budnikowsky die Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Kassiererinnen und Kassierer natürlich schlecht ins Homeoffice können, ist die Zentrale in Wandsbek laut einer Sprecherin nur zu etwa 20 Prozent besetzt.
Viele Arbeitgeber unterstützen auch bei der nötigen technischen Ausstattung. Außerdem hat der Bund für 2020 und 2021 eine steuerliche Pauschale von maximal 600 Euro beschlossen. Auf der anderen Seite sind höhere Strom- und Heizkosten durch die Zeit im Homeoffice wahrscheinlich.
Leonhard: Homeoffice-Pflicht nicht möglich
Der Hamburger Senat appelliert an Arbeitgeber Homeoffice zu ermöglichen, wo immer es geht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen von zu Hause arbeiten, um die Corona-Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin zu minimieren. Eine Homeoffice-Pflicht kann es laut Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) aber auch deshalb nicht geben, weil nicht jedes Zuhause als Arbeitsplatz geeignet ist, nach den Regeln des Arbeitsschutzes.
Gewerkschaften fordern klare Regeln
Der Präsident des Digitalverbandes Bitkom, Achim Berg, fordert für die gesamte Dauer der Pandemie ein zwingendes Gebot, ausschließlich im Homeoffice zu arbeiten, sofern der Beruf es zulässt. Gewerkschaften fordern klare Regeln. "Niemand will die Arbeit am Band bei Daimler oder die Altenpflege ins Homeoffice verlagern", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Aber da, wo mobiles Arbeiten möglich ist, sollte man den Menschen einen Anspruch auf mehr Zeitautonomie gewähren." Das beinhalte beispielsweise das Recht auf Nichterreichbarkeit oder eine geregelte Arbeitszeiterfassung.
