Alkoholverbot in Hamburg: Wo und wann?
Das stadtweite Konsumverbot von Alkohol in der Öffentlichkeit, das der Senat Mitte Dezember angeordnet hatte, gilt nicht mehr im ganzen Hamburger Stadtgebiet.
Betroffen sind jetzt nur noch Orte, an denen es nach den Erfahrungen der Polizei zu Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt.
Der Verzehr alkoholischer Getränke ist montags bis donnerstags in der Zeit von 14 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag, freitags ab 14 Uhr, sonnabends ganztägig sowie sonntags und an Feiertagen ganztägig bis 6 Uhr am Folgetag auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie in den folgenden Grün- und Erholungsanlagen an diesen Orten untersagt:
Rund um den Hansaplatz in St. Georg:
An Teilen der Binnen- und Außenalster:
Auf dem Hamburger Kiez:
Auf dem Alma-Wartenberg-Platz in Ottensen:
Auf den Pontonanlagen der St. Pauli Landungsbrücken, der Überseebrücke und auf dem Bornsteinplatz:
Im Jenischpark in Othmarschen:
Auf St. Pauli im Wohlers Park, im Emil-Wendt-Park, in der Clemens-Schultz-Straße, an der Paul-Roosen-Straße, am Paulinenplatz, in der Grünanlage Neuer Pferdemarkt und Lattenplatz:
Im Schanzenpark und am Schulterblatt:
