Maskenverweigerer in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt
Ein 30-Jähriger hatte sich in einem Hamburger Kino und einem Supermarkt geweigert, einen Mundschutz zu tragen. Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe.
Noch schnell Popcorn holen und dann gemütlich einen Film ansehen. So haben sich der Angeklagte und seine Frau den Abend am 5. Oktober des vergangenen Jahres vorgestellt. Am Eingang des Kinos in Othmarschen aber ist Schluss. Ohne Maske gab es keinen Zutritt - und die beiden weigerten sich, eine aufzusetzen. Der 30-Jährige brüllt den Kinomitarbeiter an: "Sie verkaufen einer schwangeren Frau kein Popcorn, weil sie keine Maske trägt. Sie abscheulicher Mensch." Er zog sein Handy und filmte alles.
Ähnlicher Auftritt im Supermarkt
Nur zwei Tage später gab es eine ähnliche Szene in einem Altonaer Supermarkt: Auch den wollte der Angeklagte ohne Maske betreten. Er filmte und ging erst, als die Polizei anrückte. Die Videos stellte er ins Internet. Rund 400.000 Mal wurde allein der Handyfilm aus dem Kino angeklickt.
3.200 Euro Geldstrafe
Der Angeklagte, ein Marketingangestellter, sagte vor Gericht nichts zu den Vorwürfen. Nur ganz am Schluss wollte er dann doch noch etwas loswerden: "Das Robert Koch-Institut verarscht uns alle." Der Angeklagte muss jetzt wegen Hausfriedensbruchs und der Verbreitung der Filme 3.200 Euro Geldstrafe zahlen.
