Kampf gegen Faschismus soll in Hamburger Verfassung aufgenommen werden
Die Bürgerschaft will den Kampf gegen Faschismus und Antisemitismus in die Hamburgische Verfassung aufnehmen. Bei einer Expertenanhörung im zuständigen Ausschuss gab es aber auch Kritik daran.
Im Grundgesetz findet man den Kampf gegen Antisemitismus und Nationalsozialismus nicht als Staatsziel, aber in 12 von 16 Landesverfassungen. In Hamburg wollen SPD, Grüne, CDU und Linke dafür die Präambel - also das Vorwort der Landesverfassung - ergänzen: Es soll Pflicht der Staatsgewalt werden, sich gegen nationalsozialistische, antisemitische und extremistische Bestrebungen zu wehren.
Am Wort "extremistisch" stießen sich die Expertinnen und Experten, wie etwa Professorin Sybille Steinbacher aus Frankfurt. Man könne Links- und Rechtsextremismus vor dem Hintergrund der Nazi-Verbrechen nicht gleichsetzen. Ganz anders der von der AfD benannte Experte Ulrich Vosgerau. Kommunismus und Nationalsozialismus sind für ihn gleich übel und die Verfassung dürfe nur das Volk ändern.
Bürgerschaft will Meinungen der Experten berücksichtigen
Der Hamburger Universitätsprofessor Markus Kotzur schlug den Begriff "Kampf gegen Totalitarismus" vor. Zudem solle man, wenn man schon die Verfassung ändere, den Zusatz ergänzen, dass Hamburg für die Europäische Integration steht. Hamburgs Abgeordnete überlegen nun, wie sie die Meinungen der Expertinnen und Experten aufnehmen.
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