HHLA: Tollerort-Geschäftsführer geht nicht wegen Cosco
Der Geschäftsführer des Hamburger Container-Terminals Tollerort verlässt das Unternehmen. Laut Terminalbetreiber Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) gibt es keinen Zusammenhang mit der geplanten chinesischen Beteiligung.
Warum hört der Geschäftsführer des Tollerort-Terminals ausgerechnet jetzt auf? NDR und WDR hatten am Sonntagvormittag berichtet, dass der Terminal-Chef in diesen Tagen die HHLA verlässt. Ein Sprecher der HHLA sagte am Sonntag, der Weggang des Geschäftsführers Ende Oktober habe nichts mit dem geplanten Einstieg des chinesischen Cosco-Konzerns zu tun.
HHLA: Entscheidung bereits vor längerer Zeit getroffen
Dies sei vielmehr bereits vor längerer Zeit im beiderseitigen Einvernehmen entschieden worden. Der Geschäftsführer habe "den Wunsch geäußert, eine neue berufliche Aufgabe außerhalb der HHLA annehmen zu wollen", hatte eine Sprecherin der HHLA zu NDR und WDR gesagt. Der 57-Jährige ist nach HHLA-Angaben bereits seit vielen Jahren im Unternehmen und seit 2019 Geschäftsführer des Container-Terminals Tollerort. Man sei ihm "sehr dankbar" für das, was er in verschiedenen Funktionen in der HHLA geleistet habe, hieß es.
Kompromiss im Bundeskabinett zum Cosco-Einstieg
Das Bundeskabinett hatte sich im Streit um den Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco am Mittwoch auf einen Kompromiss verständigt. Demnach wurde eine sogenannte Teiluntersagung beschlossen, wodurch die Chinesen nur einen Anteil unterhalb von 25 Prozent an dem Containerterminal Tollerort erwerben dürfen. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts werde untersagt. Cosco wollte ursprünglich einen Anteil von 35 Prozent erwerben. Zudem seien Sonderrechte untersagt worden. Damit werde eine strategische Beteiligung am Terminal verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert.
Grund für die Teiluntersagung sei, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorliege. Die Schwelle von 25 Prozent könne auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden. Cosco werde zudem unter anderem untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen.