Grundsteuer in Hamburg: Am 1. Juli beginnt die Erklärungsfrist
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat die Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in der Hansestadt an die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer erinnert.
"Ab 1. Juli beginnt diese Erklärungspflicht", sagte Dressel am Dienstag bei der Landespressekonferenz im Rathaus. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der rund 430.000 sogenannten wirtschaftlichen Einheiten in Hamburg die Daten wie Grundstücks-, Wohn- oder Nutzfläche sowie Lage der Immobilie ans Finanzamt übermitteln. Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Finanzamt Zwangsgelder verhängen.
Umfangreiche Informationskampagne
Die Erklärung solle am besten digital per Online-Portal Elster (https://elster.de) abgegeben werden, sagte Dressel. Aber auch die Papierform sei möglich. Bereits seit März laufe eine umfangreiche Informationskampagne - beispielsweise auf Marktplätzen - mit Flyern auch in englischer und türkischer Sprache. Vordrucke und detaillierte Informationen zum Ausfüllen seien auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de zu finden, sagte Dressel. Nach den Sommerferien sollen alle Steuerpflichtigen noch einmal per Brief an die Abgabe erinnert werden. "Kein Bundesland hat eine so breit angelegte Informationskampagne gemacht wie wir", sagte er.
Die Auswertung der Erklärungen werde bis ins kommende Jahr dauern, sagte Dressel. 2024 sollen die Steuerpflichtigen dann über die tatsächlichen Auswirkungen informiert werden.
Neues Grundsteuermodell soll ab 2025 gelten
Der Hamburger Senat hatte im vergangenen Jahr mit dem sogenannten Wohnlagenmodell ein eigenes Grundsteuermodell beschlossen. Es wird bei der Wohnlage zwischen normaler und guter Wohnlage unterschieden. Die neue Grundsteur soll ab 2025 gelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht.
Mieter müssen nichts tun
Derzeit liegt das Grundsteuer-Aufkommen in Hamburg bei rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Unter dem Strich will die Hansestadt zukünftig weder mehr noch weniger Grundsteuer einnehmen als bisher. Es dürfte aber für Einzelne teuer werden. Zum Beispiel dann, wenn ein Haus älter ist als 60 Jahre und der Stadtteil inzwischen deutlich attraktiver ist als noch vor einigen Jahren. Günstiger könnte die Grundsteuer für die Eigentümerinnen und Eigentümer von relativ neuen Immobilien werden. Mieterinnen und Mieter müssen nicht selbst aktiv werden, sie bekommen die neue Grundsteuer aber ab 2025 von ihren Vermieterinnen und Vermietern in Rechnung gestellt.
Kritik von CDU und FDP
Die CDU kritisierte, dass die Informationskampagne des Senats zu spät erfolge. Die Informationskampagne könne "nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verfahren zur Feststellungserklärung kompliziert und fehleranfällig ist", monierte die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Katharina Blume.