G20-Prozess wegen Corona-Pandemie abgebrochen
Der erste Prozess um den Aufmarsch von G20-Gegnern im Rondenbarg vor drei Jahren ist vorerst geplatzt. Das Hamburger Landgericht setzte das Verfahren wegen der Corona-Lage am Mittwoch aus.
Es sei erst zweimal am 3. und 9. Dezember 2020 gegen die fünf Angeklagten verhandelt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weitere Termine seien zunächst auf Anfang Januar, dann Anfang Februar verschoben worden. Die Kammer gehe jetzt aber davon aus, dass es wegen der Corona-Maßnahmen und der neuen Virus-Varianten offen sei, ob ab Mitte Februar wieder Sitzungen stattfinden könnten.
Die Angeklagten sollen sich am 7. Juli 2017 an einem Aufmarsch von bis zu 200 Gegnern des G20-Gipfels im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld beteiligt haben. Aus der Menge der einheitlich schwarz Gekleideten heraus seien Polizisten und Polizistinnen mit Steinen beworfen worden, heißt es in der Anklage. Die Bundespolizei habe den Aufmarsch in der Straße Rondenbarg gestoppt. Die Anklagepunkte lauten: gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und -Beamtinnen und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung.
Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Weil die heute 19 bis 21 Jahre alten Angeklagten zur Tatzeit Jugendliche waren, fand der Prozess vor einer Jugendstrafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kammer habe den Beschluss auch mit Rücksicht auf den Anfahrtsweg der Beschuldigten gefasst, erklärte der Gerichtssprecher. Sie müssten zu jedem Prozesstermin mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn anreisen. Die Verringerung der Mobilität sei aber gerade ein Anliegen der Corona-Maßnahmen.
Außer den fünf Angeklagten in dem nun abgebrochenen Prozess sind noch 70 weitere Männer und Frauen wegen der Ausschreitungen im Rondenbarg angeklagt. Wann die ganzen Prozesse beginnen können, ist ungewiss.
