Die Kölner Moschee © picture alliance / Goldmann Foto: Goldmann

Der Ruf des Muezzins: Religiöses Bekenntnis mit Störfaktor?

Stand: 23.09.2022 06:00 Uhr

In islamisch geprägten Ländern gehört er zum Alltag: der Ruf des Muezzins vom Minarett der Moschee zum Gebet. In vielen deutschen Städten stößt der islamische Gebetsruf auf Kritik.

von Michael Hollenbach

"Der Gebetsaufruf hat zwei Bedeutungen", erläutert Murat Caglayan vom Islamkolleg in Osnabrück. "Das eine ist eine klare Eingrenzung, was die Muslime unter Göttlichkeit verstehen. Das heißt, Allah ist nicht vergleichbar mit dem, was er erschaffen hat und dementsprechend ist er größer als alles, was existiert." Caglayan führt fort: "Dann folgt im Kern, was das islamische Glaubensbekenntnis ausmacht: 'Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt' und dann im zweiten Teil: 'Ich bezeuge, dass Mohammed sein Gesandter ist'."

Ruf des Muezzins ist religiöses Bekenntnis

Anders als das christliche Glockengeläut sei der Ruf des Muezzins ein religiöses Bekenntnis, betont Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam. "Damit wird eine verbale Botschaft transportiert. Von vielen Muslimen wird das so interpretiert, dass der Islam die einzige Religion ist. Alle anderen sind nicht die wahren Religionen."

Das sei in der Tat ein religiöser Absolutheitsanspruch, meint Michael Heinig, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen. Juristisch sei das aber unproblematisch: "Das Exklusivhalten seines eigenen Glaubens, die Verteidigung einer Glaubenswahrheit ist Gegenstand der Religionsfreiheit. Wir leben in einer religionskulturell sehr gemäßigten Zone in Deutschland. Wenn hier jemand exklusiv sagt, er oder sie habe den wahren Glauben, wirkt das etwas verstörend. Aber von Rechts wegen ist das durchaus zulässig", erklärt Heinig.

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Der Muezzin Muhammed Güllüce in der Galerie der Eyup-Sultan-Moschee in Ronnenberg © NDR

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Lärmbelästigung als mögliches Rechtsmittel gegen den Ruf

In Deutschland lasse sich juristisch gegen den Ruf des Muezzins eigentlich nur das Immissionsschutzgesetz anführen, die sogenannte TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), falls eine gewisse Lautstärke überschritten werde. Doch das gelte im Prinzip auch für das traditionelle Glockengeläut. "Wir haben eine Grundwertung der Verfassung, dass alle Religionen gleicher Ehre sind, also gerade keine Abstufung vorgenommen wird nach Herkömmlichkeit, sondern hier der Muezzin-Ruf tatsächlich gleichbehandelt wird wie das Glockenläuten", so Heinig

Islamforscherin Susanne Schröter geht es allerdings auch um eine politische Bewertung. Sie warnt davor, dass Städte - wie zum Beispiel Köln - beim Muezzin-Ruf zu tolerant sein könnten. "Da verkennen wir auch, in welcher Situation sich der orthodoxe oder auch der fundamentalistische Islam befindet, und dass es da auch um Machtausübung geht - innerhalb der Communities, aber auch in der Gesellschaft."

Viele Moscheegemeinden verzichten auf Gebetsaufruf

In Deutschland gibt es einige Dutzend Kommunen, in denen der Muezzin-Ruf zum Freitagsgebet erschallt. Doch die allermeisten Moscheegemeinden verzichten auf die Option zum öffentlichen Gebetsaufruf. "Im Grunde ist es normativ verbindlich, aber  nicht derart, dass man sagen würde, ohne den Gebetsaufruf könnte man nicht beten. Aber sobald sich drei Muslime zusammengefunden haben, ist es normativ empfohlen, den Gebetsaufruf zu tätigen", erläutert Murat Caglayan.

Für den Osnabrücker Islamwissenschaftler ist der Ruf des Muezzins eine Abwägungssache. "Da muss man versuchen, einen weisen Mittelweg zu finden und den Dialog suchen." Für Caglayan gilt jedenfalls: "Ich persönliche brauche kein öffentliches Bekenntnis, ich gehe auch so zum Gebet."

 

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Die Kuppel des Felsendoms in Jerusalem © NDR

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Dieses Thema im Programm:

NDR Kultur | Freitagsforum | 23.09.2022 | 15:20 Uhr

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Der Arm einer Frau bedient einen Laptop, der auf einem Tisch in einem Garten steht, während die andere Hand einen Becher hält. © picture alliance / Westend61 | Svetlana Karner

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