Schule in SH: Kein Präsenzunterricht für Klassen ab Stufe 8
Schulkinder ab der achten Klasse bekommen ab Montag keinen Präsenzunterricht mehr. Die jüngeren Schüler können noch - sollen aber nicht unbedingt - in die Schule gehen.
An den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den Ersatzschulen in privater Trägerschaft findet ab Montag (14.12.) für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 Lernen auf Distanz statt. Das teilte das Bildungsministerium am Freitag mit. "Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist weiter Präsenzunterricht vorgesehen. Eltern können aber jederzeit formlos ihre Kinder vom Unterricht beurlauben lassen", sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) richtete am Freitag im Landtag einen Appell an die Eltern zu prüfen, ob ihre Kinder zu Hause bleiben können - auch noch kleinere Kinder sollten das möglichst tun - die Kitas blieben aber geöffnet. Prien erklärte dazu - Eltern sollten sich keine Sorgen machen, dass ihre Kinder durch eine Beurlaubung schulische Nachteile hätten. Auch rief Prien die Arbeitgeber dazu auf, Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder frühzeitig aus der Schule zu nehmen, damit diese zu Hause bleiben können.
Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren, die für die Schulabschlüsse zählen, dürften geschrieben werden. "Dabei gelten dann unsere Hygieneregeln an den Schulen, mit denen wir während den Abschlussprüfungen 2020 sehr gute Erfahrungen gemacht haben", sagte die Ministerin.
Die Regeln für die Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 im Einzelnen:
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren haben Präsenzunterricht. Sie können formlos von den Eltern für diese Woche beurlaubt werden.
- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 bleiben zuhause und lernen auf Distanz. An den Förderzentren sind Ausnahmeregelungen möglich.
- An den beruflichen Schulen findet Lernen auf Distanz statt. Ausnahmeregelungen sind möglich.
- Unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
- Die Regeln gelten ebenso für den 7. und 8. Januar 2021, die ohnehin als Distanzlerntage angesetzt waren.
- Damit Schülerinnen und Schülern, die in der Zeit vom 14. bis 18.12.2020 beurlaubt sind, keine Nachteile entstehen, stellen die Lehrkräfte nach den Weihnachtsferien sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse auf dem gleichen Unterrichtsstand sind und gleich gut auf anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.
"Die Lage ist ernst", betonte Ministerin Prien. Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll ab dem 11. Januar 2021 der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden.
