Ein Bagger zerstört das Reetdach des Alten Gasthofs auf Sylt. © NDR
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AUDIO: Sylt: Strafe für illegalen Abriss geringer als erwartet (2 Min)

Sylt: Für illegalen Gasthof-Abriss doch nur 30.000 Euro Strafe

Stand: 01.06.2023 18:38 Uhr

Viele Sylter hatten nach dem illegalen Abriss des alten Gasthofs in List auf ein hohes Bußgeld für den Bauherren gehofft. Doch der Kreis belässt es beim gesetzlichen Maximalbetrag.

Nach Angaben der Kreises Nordfriesland muss der Bauherr als Strafe für den illegalen Abriss des historischen Gasthofs in List auf Sylt doch nur den gesetzlichen Maximalbetrag von 30.000 Euro bezahlen.

Erst im Mai hatte der Bürgermeister von List auf Sylt, Ronald Benck (CDU), eine höhere Strafe gefordert: 500.000 Euro oder mehr wären laut Benck angemessen. Wie der Kreis Nordfriesland am Donnerstag mitteilte, wurde sich dagegen entschieden, die im Bundesbaugesetzbuch festgelegte Höchstgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 30.000 Euro zu überschreiten. "Auch wenn wir selbst gern ein höheres Bußgeld festgesetzt hätten", so ein Sprecher des Kreises.

Wertsteigerung des Grundstücks durch Abriss schwer nachweisbar

Der Eigentümer hatte das Haus Ende Dezember ohne Genehmigung abgerissen, um dort neue Wohnungen zu bauen. Für die Errechnung des Bußgeldes ist nach Angaben des Kreises der Unterschied zwischen dem Wert des Grundstückes mit und ohne den alten Gasthof entscheidend. Eine entsprechende Wertsteigerung könne selbst durch einen Gutachter "nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden", so ein Kreissprecher.

Bürgermeister von List: "Ich bin entsetzt"

"Ich bin entsetzt und verurteile diese Entscheidung aufs Schärfste", sagte Bürgermeister Benck. Ein höheres Bußgeld sei auch Forderung des schleswig-holsteinischen Justizminsteriums gewesen. Der Kreis Nordfriesland korrigierte dagegen, das Ministerium habe keine Anweisung gegeben, ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro festzusetzen. "Dass die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll, hat auch nicht das Justizministerium entschieden, sondern das steht so im Gesetz." Doch da laut Kreis kein wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen werden kann, bleibt es bei dem festgelegten Höchstsatz.

Benck forderte die Verantwortlichen auf, den "Fehler schnellstmöglich zu korrigieren". Ob die Entscheidung ein Nachspiel haben könnte, ist im Moment offen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 01.06.2023 | 17:00 Uhr

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