Die "Höegh Gannet" liegt im Hafen Brunsbüttel. © NDR Foto: Jörn Zahlmann
Die "Höegh Gannet" liegt im Hafen Brunsbüttel. © NDR Foto: Jörn Zahlmann
Die "Höegh Gannet" liegt im Hafen Brunsbüttel. © NDR Foto: Jörn Zahlmann
AUDIO: LNG-Pipeline: Enteignung verfassungsgemäß (1 Min)

LNG-Terminal: Enteignung nicht verfassungswidrig

Stand: 26.10.2023 16:14 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage zweier Landwirte aus dem Kreis Steinburg abgewiesen: Ihre Enteignung war somit nicht verfassungswidrig. Im März 2024 wird dann verhandelt, ob das LNG-Beschleunigungsgesetzes verfassungsgemäß ist.

von Ole ter Wey

Landwirt Klaus Piening aus Bahrenfleth im Kreis Steinburg macht sich Sorgen. Sorgen "um die Qualität meines Bodens, wo die LNG-Leitung verlegt wird. Ich mache mir Sorgen um die Entwässerung meiner Flächen. Und ich mache mir Sorgen darüber, dass ich nicht mehr Herr im eigenen Haus bin, weil diese Leitung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch steht." Quer durch seinen früher fruchtbaren Acker sind die Rohre für die LNG-Pipeline verlegt worden. Gegen seinen Willen, sagt er.

Landwirte fühlen sich übergangen

Als eine Reaktion auf den russischen Angriffskrieg hat die Bundesregierung entschieden: Es darf keine Abhängigkeit mehr von russischem Gas geben. Einen entscheidenden Schritt soll dabei der Import von überwiegend US-amerikanischem Liquefied Natural Gas (LNG) leisten, das ist verflüssigtes Erdgas. Große Tanker sollen dieses Gas an insgesamt drei schwimmende LNG-Terminals liefern, neben Lubmin und Wilhelmshaven auch nach Brunsbüttel. Und genau hier, im Kreis Dithmarschen, starten auch die Leitungen nach Hetlingen im Kreis Pinneberg. Auf dem Weg führen die Leitungen auch durch Bahrenfleth und damit durch die Grundstücke von Klaus Piening.

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"Ich wurde übergangen", sagt Piening ganz klar. Er habe trotz ständigen Drängens und vieler Anrufe nichts unterschrieben, wollte sein Grundstück nicht verkaufen. Stattdessen habe er große Hoffnungen in den Einzelanhörungstermin bei sich auf dem Hof gesetzt. Und zu diesem sei es nie gekommen, so Piening. "Am Ende haben mich Freunde angerufen, als ich im Urlaub war. Die haben in der Zeitung meinen Namen gesehen. Da stand, dass ich enteignet wurde. Da war das Tischtuch natürlich ein Stück weit zerschnitten." Seinem Nachbarn, ebenfalls Landwirt, sei es ähnlich ergangen. Die Idee einer Klage reifte.

Temporäre Enteignung nicht verfassungswidrig

Die beiden Nachbarn suchten sich mit Anwalt Jens-Ulrich Kannieß juristische Unterstützung - und klagten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Land Schleswig-Holstein. Der Anwalt verfolgt nach eigener Aussage zwei Strategien: Zum Einen zweifelt er die Notwendigkeit der LNG-Terminals grundsätzlich an, argumentiert, dass die Gas-Speicher ohnehin voll seien. Ein Beschleunigungsgesetz für den Bau der LNG-Pipelines sei deshalb nicht zulässig. Und zum Anderen stellt er die sogenannte vor-vorzeitige Besitzeinweisung infrage. Hinter diesem juristischen Begriff verbirgt sich die temporäre Enteignung, die Klaus Piening und seinem Nachbarn widerfahren ist. Durch das Verlegen der Rohre quer durch den ehemals fruchtbaren Ackerboden seien irreparable Schäden entstanden, so der Anwalt. Der zuvor über Tausende Jahre natürlich gewachsene Boden - ideal für den Anbau von Getreide und Co. - sei durch die schweren Baumaschinen stark zusammengedrückt worden.

Genau diese Klage hat das Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen. Laut Kannieß sah der Richter die temporäre Enteignung zwar kritisch, bewertete sie jedoch nicht als verfassungswidrig. Überrascht seien die beiden Kläger von dem Urteil jedoch nicht, da das Gericht in zwei Eil-Rechtsbeschlüssen bereits seine vorläufige Rechtsauffassung kundtat. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung da sei, wollen die Landwirte jedoch weiter dagegen vorgehen.

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Außerdem würden die beiden Kläger bereits auf die weiteren Verhandlungen im kommenden Jahr schauen, sagte Kannieß. "Im März 2024 findet eine weitere Verhandlung statt, wir haben auch gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung geklagt." In diesem Verfahren könnte der Anwalt dann auch eine finanzielle Entschädigung für seine Mandanten aushandeln.

Klaus Piening geht es mehr ums Prinzip als um eine finanzielle Entschädigung. "Ums Geld geht es mir nicht. Mir wäre es von Anfang an lieber gewesen, die wären mit den Leitungen woanders lang gegangen und hätten mich in Ruhe gelassen."

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 26.10.2023 | 17:00 Uhr

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LNG (Liquefied Natural Gas)

Energie

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