Fitnessstudio in Neumünster wegen Diskriminierung von Sinti verurteilt
Ein Neumünsteraner Sportstudio hat eine junge Frau wegen ihrer Herkunft abgelehnt. Sie gehört der Volksgruppe der Sinti an. Am Ende des Zivilprozesses steht nun eine Geldstrafe.
Am Amtsgericht Neumünster wurde am Freitag ein Fitnessstudio aus Neumünster zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Sintiza aus diskriminierenden Gründen als neues Mitglied abgelehnt wurde. Der Studiobetreiber muss jetzt eine Geldstrafe über 1.000 Euro plus Zinsen an die Klägerin zahlen.
Die Betroffene ist Kelly Laubinger. Die 32-Jährige gehört der Volksgruppe der Sinti an. Sie sitzt unter anderem der Sinti-Union Schleswig-Holstein vor und ist Co-Chefin der Bundesvereinigung der Sinti und Roma.
Studio hat neue Mitglieder angeworben
Als sich die junge Sintiza im vergangenen Jahr in einem großen Neumünsteraner Fitnessstudio anmelden wollte, wurde sie "auf Grund der aktuellen Lage, welche durch die Corona-Situation entstanden ist" abgelehnt. Auf Nachfrage schrieb ihr das Sportstudio, dass man wegen der Pandemie und den damit verbundenen Auflagen nicht die Möglichkeit hätte, jeden Interessenten aufzunehmen. Kurz darauf warb das Unternehmen aber in der Zeitung und auf Plakaten in Neumünster mit drei kostenlosen Testwochen um neue Mitglieder.
Kelly Laubinger bat deshalb Bekannte, sich im betroffenen Studio anzumelden. Beiden sei nach ihren Angaben ein Vertrag angeboten worden - ohne Hinweise auf begrenzte Kapazitäten durch die Corona-Pandemie. Auf weitere Nachfragen hörte die Klägerin, dass ihre Ablehnung eine "Anordnung vom Chef" sei und der vom Hausrecht Gebrauch mache.
Ein erstes Schlichtungsverfahren scheiterte
Zunächst versuchte die junge Frau mit ihrem Anwalt, eine außergerichtliche Einigung mit dem Fitnessstudio zu treffen. Das Schlichtungsverfahren scheiterte jedoch. Kelly Laubinger reichte deshalb Zivilklage beim Amtsgericht Neumünster ein. Sie wollte damit die "Spirale der Gewalt und Ausgrenzung" gegenüber Sinti durchbrechen.
Das Gericht hat nun einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz festgestellt, das Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft untersagt. Schließlich hätte das Sportstudio die Aufnahme der Klägerin abgelehnt, während gleichzeitig andere Mitglieder aufgenommen wurden, so ein Sprecher des Amtsgerichts. Andere Gründe für die Ablehnung konnte das Sportstudio nicht vorbringen, hieß es weiter.
Das Urteil bedeutet ein kleines Stückchen Gerechtigkeit. Kelly Laubinger, Klägerin
Geldstrafe soll gespendet werden
"Eine finanzielle Wiedergutmachung gibt es für den erlittenen Schmerz nicht. Nichtsdestotrotz zeigt es, dass wir den richtigen Weg gegangen sind", sagt Kelly Laubinger. Viele Sinti und Roma aus ihrem Umfeld seien anfangs nicht begeistert davon gewesen, dass die 32-Jährige den Fall öffentlich macht. Sie fürchteten weitere Ausgrenzung. Mittlerweile stehen aber viele Menschen hinter ihr, so Kelly Laubinger. Das Geld, welches sie jetzt als Wiedergutmachung erhält, will die junge Frau spenden.