Diakonie: Jobs nur für Christen
Jaswinder Kaur kennt den evangelischen Kindergarten der Johannis-Gemeinde in Stade, als sie sich um die Stelle einer Reinigungskraft bemüht. Sie kennt die Mitarbeiter, kennt das Haus, gute Voraussetzungen - dachte sie. Doch bekommen hat sie den Job nicht, denn sie gehört zur Glaubensgemeinschaft der Sikh. Und die Diakonie der Hannoverschen Landeskirche vertritt die Auffassung, dass alle Mitarbeiter das Evangelium vertreten sollen - d.h. eben auch eine Reinigungskraft.
Kirchen haben Sonderrechte
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG), auch bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz verbietet es Menschen aufgrund ihrer Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Sexualität oder auch Behinderung abweichend und gesondert zu behandeln.
Die Kirchen jedoch haben laut deutscher Verfassung ein Sonderrecht, das ihnen gestattet ihre Belange selbständig zu regeln. Dieses Recht kommt noch aus der Weimarer Republik, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in das bundesdeutsche Regelwerk übernommen. Aus diesem Sonderrecht leiten die Kirchen ihr Recht ab sich ein ganz eigenes Arbeitsrecht zu geben. Und die Politik billigt dieses Verhalten.
Kirchen verknüpfen Jobs mit Glaubensbekenntnis

Mehr noch: als das EU-Recht gegen Diskriminierung 2006 in deutsches Recht überführt wird, das AGG implantiert werden soll, räumt die Politik den Kirchen ein "Selbstbestimmungsrecht" ein. Dieses beinhaltet nach Ansicht der Kirchen eben auch, dass z.B. Stellenausschreibungen mit einer Religionszugehörigkeit verbunden werden können.
Davon machen die beiden großen Kirchen in beachtlichem Umfang Gebrauch, wie eine neue Studie belegt. Und zwar nicht nur bei den sogenannten "verkündigungsnahen" Positionen, wie Pastoren oder Pfarrern, sondern eben auch beim Küchenpersonal, beim Gemüsegärtner oder Hausmeister. Auch hier ist eine "Verwurzelung im christlichen Glauben" Grundvoraussetzung für eine Anstellung. Nach EU-Recht ein Fall von Diskriminierung, in Deutschland umstritten.
