Schwarzen Häftling misshandelt? Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Meppen sollte am Donnerstag der Prozess gegen einen Justizvollzugsbeamten beginnen. Doch der Angeklagte erschien nicht vor Gericht. Er soll einen schwarzen Häftling misshandelt haben.
Auch der Anwalt des 55-jährigen JVA-Mitarbeiters war zum Prozessstart nicht im Gericht. Die Staatsanwältin hat aber dennoch einen Strafbefehl beantragt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und eine Strafe in Höhe von 4.000 Euro. 1.500 Euro soll demnach das Opfer bekommen, den Rest eine gemeinnützige Organisation.
Anonymes Schreiben belastet Angeklagten
Die Anklage wirft dem JVA-Bediensteten vor, den Gefangenen getreten und geschlagen haben, als der sich dagegen gewehrt hatte, nach einem Streit in einen gesicherten Haftraum verlegt zu werden. Der Tritt soll einen Bluterguss und Schmerzen in den Hoden verursacht haben, sagte eine Gerichtssprecherin. Das besonders Brisante an dem Fall: Es gibt ein anonymes Schreiben, das dem NDR in Niedersachsen vorliegt und das weitere Details enthält. So soll der Angriff auf den Somalier wesentlich massiver gewesen sein, als aus der Anklage hervorgeht. Es ist von Sprüngen auf den Rücken und mehreren Tritten zwischen die Beine und in den Bauch die Rede. Ob das anonyme Schreiben als Beweis zugelassen wird, steht noch nicht fest. Wie das Gericht in dem Fall entscheidet, werde in zwei Wochen bekannt gegeben.
Somalier schon einmal Opfer von Rassismus
Die Betroffenenberatung Niedersachsen spricht von einer Tat aus rassistischen Gründen und kritisiert, dass das Verfahren erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Angriff beginnt. "Dadurch ist der Betroffene gezwungen, sich viele Monate nach der Gewalttat erneut damit auseinanderzusetzen", sagte die Beratungssprecherin Marie Kortmann. Der Angriff belaste ihn immer noch sehr schwer. Der Somalier sei schon einmal Opfer eines rassistischen Angriffs geworden: Vor drei Jahren hatte ein rechtsradikaler Mann aus Esens auf ihn geschossen, die Kugel durchbohrte die Lunge. Der Schütze wurde zu knapp zehn Jahren Haft verurteilt.