Lange Haftstrafen für Mord an Seniorin
Das Landgericht Osnabrück hat nach dem Prozess um den sogenannten Mord am Augustaschacht lange Haftstrafen gegen die vier Angeklagten verhängt. Ein 44 Jahre alter Angeklagter muss lebenslang ins Gefängnis. Sein 26-jähriger Komplize, der vor Gericht als Kronzeuge auftrat, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilte das Gericht einen 25 Jahre alten Mann zu acht Jahren Haft - ein 36-Jähriger bekam für dasselbe Vergehen fünf Jahre und sechs Monate.
Tötung in Hasbergen
Die Männer hatten die Frau aus Melle bei Osnabrück im Dezember 2018 unter einem Vorwand nach Köln gelockt. Dort misshandelten sie laut Staatsanwaltschaft die Frau und forderten ihr vermeintliches Vermögen. Als sie sich weigerte, fuhren die Männer mit der Frau nach Hasbergen bei Osnabrück und töteten sie dort.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die vier Angeklagten Haftstrafen von bis zu 14 Jahren bis lebenslänglich gefordert. Die Verteidiger plädierten für den Hauptangeklagten auf Freispruch, für die drei anderen auf Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Länge.
