Frau in Heim an Überdosis gestorben? Ermittlungen gegen Pflegerin
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nach einem womöglich unnatürlichen Tod einer Heimbewohnerin. Der Frau soll von einer Pflegerin eine Überdosis Morphium verabreicht worden sein.
Die 47-jährige Frau sei am 5. Mai in einer Einrichtung in Osnabrück ums Leben gekommen, sagte am Freitag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer. Der Verdacht richte sich laut Retemeyer gegen eine Pflegekraft. Sie soll der Bewohnerin zu viel Morphium verabreicht haben. Allerdings stehe noch ein toxikologisches Gutachten aus, das Aufschluss über eine mögliche Überdosierung geben soll. Der Heimträger habe Anzeige erstattet. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.
Es fallen Abweichungen auf
Trägerin des Heims ist laut Staatsanwaltschaft die Diakonie Osnabrück Stadt und Land. Eine Sprecherin erklärte, dass sich die 47-Jährige in einer späten palliativen Phase befunden habe. Ihr sei ein ärztlich verordnetes Betäubungsmittel verabreicht worden. Bei der Dienstübergabe am 5. Mai seien Abweichungen zwischen Bestand und Dokumentation des Betäubungsmittels festgestellt worden.
Bereitschaftsarzt und Polizei reagieren zunächst nicht
Der zuständige Bereitschaftsarzt sei bei der Ausstellung des Totenscheins über Unregelmäßigkeiten bei der Dokumentation der Betäubungsmittelabgabe und einen möglichen Zusammenhang mit dem Tod der Bewohnerin informiert worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Arzt habe dennoch eine natürliche Todesursache diagnostiziert. Auch die Polizei sei verständigt worden, die aber aufgrund der vermeintlich natürlichen Todesursache keinen Handlungsbedarf sah.
Zwei Überdosierungen in der Nacht?
Mit der zuständigen Mitarbeiterin sei nach Auskunft der Diakonie noch am selben Tag ein Gespräch geführt worden. Dabei habe sie eine unkorrekte Gabe des Betäubungsmittels zugegeben. "Offenkundig kam es zu zwei Überdosierungen im Verlaufe der Nacht", sagte die Diakonie-Sprecherin. Die Mitarbeiterin sei daraufhin mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben freigestellt worden. Die Geschäftsführung habe am 8. Mai Strafanzeige gestellt. Der Mitarbeiterin sei gekündigt worden, das arbeitsrechtliche Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Seit dem Vorfall sei die Frau nicht mehr für die Diakonie tätig.