Tod eines 14-Jährigen: Ex-Chefarzt muss 100.000 Euro zahlen
Das Landgericht Verden hat das Verfahren gegen einen früheren Chefarzt am Diakonieklinikum Rotenburg am Dienstag gegen eine Geldauflage eingestellt. Der 53-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Chefarzt vor, eine Hirnblutung des 14-Jährigen aus Sottrum (Landkreis Rotenburg) nicht erkannt und die notwendige Behandlung nicht angeordnet zu haben. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich der 53-Jährige lange. Nach langwierigen Verhandlungen vor Gericht lenkte er nun ein und stimmte einer Geldauflage zu. Der Arzt gilt damit nicht als vorbestraft. Er muss den Hinterbliebenen 40.000 Euro zahlen sowie 60.000 Euro an die Landeskasse.
14-Jähriger starb an nicht diagnostizierter Hirnblutung
Der Jugendliche war im April 2018 mit seinem Fahrrad verunglückt und ins Krankenhaus gebracht worden. Der frühere Chefarzt hatte Rufbereitschaft und war nicht selbst in der Klinik. Er tauschte sich mehrmals telefonisch mit den behandelnden Ärzten aus. Da der Junge über Kopfschmerzen klagte, ordnete die diensthabende Ärztin laut Gericht ein sogenanntes bildgebendes Verfahren an, um den Kopf zu untersuchen. Der Chefarzt habe diese Untersuchung aber gestoppt. Warum - das blieb offen. Wie ein Gutachter vor Gericht erklärte, hätte man die letztlich tödliche Hirnblutung durch die Untersuchung entdecken können. Doch der 14-Jährige starb.
