Dutzenden Mietern in Oldenburg wird Wasser doch nicht abgestellt
Mehr als 30 Wohnungen wollte der Wasserversorger Oldenburger Verkehr und Wasser GmbH (VWG) den Hahn zudrehen - wegen unbezahlter Rechnungen. Nun hat der Eigentümer zugesagt, zügig zu zahlen.
Es sei glaubhaft angekündigt worden, dass das Geld in den kommenden Tagen eingeht, sagte ein VWG-Sprecher. So lange werde die Wasserversorgung ohne Unterbrechung weiterlaufen. Ursprünglich hatte der Versorger angekündigt, am Donnerstag das Wasser abzudrehen. Der Eigentümer, die Kölner Kapitalanlegergesellschaft Ampega, hat demnach sein Monaten kein Geld mehr für die mehr als 30 Wohnungen im Stadtteil Evesten bezahlt. Insgesamt 36 Mietparteien waren von dem Konflikt betroffen. Neben älteren Menschen wohnen auch Studierende und Familien mit Kindern in den Gebäuden.
Wasser abstellen: Ist das rechtlich möglich?
Rein rechtlich ist der Versorger dazu berechtigt, das Wasser abzustellen. Dies ist in Paragraf 33 der Wasserversorgungsverordnung geregelt, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Mieterbund Hannover mitteilten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn man als Mieter beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen dringend auf Wasser angewiesen ist, kann man sich per einstweiliger Verfügung gegen das Abstellen des Trinkwassers wehren.
