Taschendieb macht mehr als 28.000 Euro Schaden wieder gut
Ein Taschendieb ist vom Amtsgericht Uelzen zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einen Schaden von mehr als 28.000 Euro verursacht. Der Richter sagte, der 40-Jährige sei zwar einschlägig vorbestraft, doch es habe einiges zu seinen Gunsten gesprochen. Zum einen habe er mehr als ein Dutzend Taten gestanden, zum anderen habe er bereits ein knappes halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht. Außerdem habe er den Schaden wiedergutgemacht. Der Angeklagte hatte noch im Gerichtssaal 28.285 Euro in bar an die Diebstahlsopfer übergeben - seine Verwandten hatten für ihn gesammelt. Seine Opfer waren zumeist ältere Frauen. Der Mann hatte ihnen beim Einkaufen die Geldbörsen gestohlen. Dabei fielen ihm auch Bankkarten samt PIN in die Hände. Damit hob er größere Summen ab. Die Tatorte lagen unter anderem in Uelzen, Bad Bevensen, Dannenberg, Bleckede und Drochtersen.