Posse: Neuhauser Deichverband existiert eigentlich gar nicht
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt im Landkreis Lüneburg für Aufregung. Das Gericht hat festgestellt, dass der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband wegen eines Formfehlers juristisch gesehen gar nicht existiert. Eine Frau hatte den Stein vor acht Jahren ins Rollen gebracht. Sie klagte gegen ihren Beitragsbescheid. Und sie bekam recht: Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig stellte fest, dass der Verband keine rechtliche Handhabe hat, von der Frau Beiträge zu fordern. Der Formfehler war entstanden, als vor rund 20 Jahren das Gebiet des Deichverbandes festgelegt wurde. Der Landkreis Lüneburg als zuständige Aufsichtsbehörde erklärte am Mittwoch, dass die Handlungsmöglichkeiten des Deichverbandes nach dem Urteil eingeschränkt seien. Die Arbeit des Verbandes müsse jetzt erstmal auf rechtssichere Füße gestellt werden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gilt zunächst nur für die Klägerin.
