Die Angeklagte (r.) sitzt im Landgericht Lüneburg neben ihrem Verteidiger Norbert Lösing. © dpa Bildfunk Foto: Philipp Schulze

Neues Urteil: Haftstrafe von "Reichsbürgerin" wird verkürzt

Stand: 10.04.2024 11:18 Uhr

Das Landgericht in Lüneburg hat das Strafmaß einer "Reichsbürgerin" auf zwei Jahre und neun Monate Haft reduziert. Zuvor war die 63-Jährige von einer anderen Kammer zu dreieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Der Fall musste nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe Ende Januar neu entschieden werden. Im Zuge der Ermittlungen gegen die 63-Jährige waren persönliche Gegenstände wie ihr Laptop, mehrere Festplatten und Unterlagen ohne Begründung beschlagnahmt und somit nicht im Strafmaß berücksichtigt worden, begründete der BGH seine Entscheidung. Bei der Neuverhandlung habe die Angeklagte nun darauf verzichtet, die eingezogenen Objekte zurückzubekommen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Lüneburg dem NDR Niedersachsen mit. Dadurch habe sie nicht nur ihrem Lebenswerk entsagt, sondern auch zu einem einfacheren Prozess beigetragen. Dies sei der 63-Jährigen nun strafmildernd angerechnet worden, so der Sprecher.

Vorsitzender Richter: Verbreitung von Ansichten war "gefährlich"

Allerdings habe die Angeklagte ihre Ansichten auch bundesweit im Internet verbreitet, das sei gefährlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft beantragt. "Sie hat sich von ihrer Ideologie nicht gelöst", sagte der Staatsanwalt am Dienstag. Dennoch habe die 63-Jährige durch ihren Anwalt glaubhaft gemacht, dass sie keine weiteren Straftaten begehen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

63-Jährige hat antisemitischen Verein geführt

Die 63-Jährige hatte den Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" auch nach dessen Verbot durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2020 illegal weiter geführt. Der Verein richtete sich ideologisch gegen Jüdinnen und Juden sowie Personen mit Migrationshintergrund. Rund 500 Mitglieder habe die Vereinigung gehabt, in den sozialen Medien folgten der 63-Jährigen rund 2.000 Menschen. Die Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene hat seit Mai 2022 in Untersuchungshaft gesessen, im November desselben Jahres ist sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Nach Angaben des Landgerichts wurde sie wegen guter Führung nach 21 Monaten aus der U-Haft entlassen. Seitdem lebt sie bei ihrer Tochter in Hannover.

Weitere Informationen
Lüneburg: Eine Angeklagte steht mit Handschellen im Saal vom Landgericht und verdeckt ihr Gesicht. © picture alliance/dpa Foto: Philipp Schulze

Strafmaß für "Reichsbürgerin" muss neu verhandelt werden

Sie gilt als Anführerin einer verbotenen Bewegung. Das Landgericht Lüneburg hatte sie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. (25.01.2024) mehr

Lüneburg: Eine Angeklagte (r) steht mit Handschellen im Saal vom Landgericht neben ihrem Verteidiger, Norbert Lösing. © picture alliance/dpa Foto: Philipp Schulze

Lüneburg: "Reichsbürgerin" legt Revision gegen Haftstrafe ein

Die Frau stand unter anderem wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht. Das Urteil akzeptiert sie nicht. (24.11.2022) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 09.04.2024 | 06:30 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Rechtsextremismus

Mehr Nachrichten aus der Region

Um und auf Altglascontainern stehen Flaschen, Gläser und Müll. © Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

Abfallentsorger in Verzug - Glascontainer überfüllt

Seit Wochen sind Sammelstellen im Landkreis Uelzen nicht geleert worden. Das Unternehmen verweist auf Personalmangel. mehr

Aktuelle Videos aus Niedersachsen