Heidewasser für Hamburg: Gericht weist sechs Klagen ab
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat sechs Klagen gegen die derzeitigen Wasserlieferungen des Landkreises Harburg an Hamburg abgewiesen. Kläger waren Grundbesitzer, Umweltschützer und Wasserwerke.
Mit ihrer Entscheidung hat die sechste Kammer die bestehende Regelung für rechtens erklärt, wie das Verwaltungsgericht am Montag mitteilte. Dementsprechend dürfen die Hamburger Wasserwerke über einen Zeitraum von 30 Jahren im jährlichen Mittel 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus der Nordheide nutzen. So hatte es der Landkreis Harburg 2019 beschlossen. Bei den Klagen ging es um ökologische Folgen durch die Wasserentnahme sowie die Frage, ob die Hansestadt zu viel oder sogar zu wenig Grundwasser bekommt.
Klage der Wasserwerke Hamburg setzt sich nicht durch
Hamburg Wasser wollte mit seiner Klage eine sogenannte Bewilligung erreichen, die schwerer zu widerrufen ist als die bestehende "gehobene Erlaubnis". Dafür sah das Verwaltungsgericht jedoch keinen nachvollziehbaren Grund. Die Entscheidung des Landkreises für eine "schwächere" Form sei angesichts von möglichen neuen europarechtlichen Vorgaben und unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gerechtfertigt.
Gericht sieht keinen Grund für Anheben der Fördermenge
Auch eine Erhöhung der jährlichen Fördermenge auf maximal 18,4 Millionen Kubikmeter hielt die Kammer für nicht gerechtfertigt. "Auch aus den vorgelegten Antragsunterlagen ergebe sich, dass die Gutachter von Hamburg Wasser selbst nur von einem regelmäßigen jährlichen Bedarf von 16,1 Million Kubikmetern ausgegangen seien", heißt es vonseiten des Gerichts. Derzeit werden für die Belieferung der Hamburger Wasserwerke 32 Brunnen genutzt, sie wollen zudem noch fünf weitere bei Schierhorn in der Nordheide in Betrieb nehmen. Die Hansestadt deckt 12 bis 13 Prozent ihres Wasserbedarfs aus der Heide. Die Wasserwerke können die Entscheidung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anfechten.
Lüneburger Heide laut Gutachten nicht bedroht
Neben Hamburg Wasser hatten vier private Grundeigentümer, die Klosterkammer Hannover als weitere Eigentümerin sowie der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz aus ökologischen Gründen gegen die bestehende Regelung geklagt. Die Klage der Klosterkammer wies das Verwaltungsgericht aus formellen Gründen ab, die anderen sah es als unbegründet an. Laut Gutachtern der Hamburger Wasserwerke und der Kläger sowie den Sachverständigen des Landkreises sei die Erlaubnis nicht zu beanstanden. Es könne mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Schutzgebiete wie die Lüneburger Heide und die im Entnahmegebiet liegenden Gewässer beeinträchtigt würden, hieß es vom Gericht.
