Gericht urteilt: 6.700 Überstunden werden nicht vergütet
Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ist ein ehemaliger leitender Beamter der Samtgemeinde Amelinghausen (Landkreis Lüneburg) mit einer Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber gescheitert. In dem Verfahren ging es um die nachträgliche Vergütung von 6.700 Überstunden. Die Mehrarbeit hatte der Mann laut Gericht über einen Zeitraum von 22 Jahren angesammelt - während der Amtszeit des früheren Samtgemeindebürgermeisters, dessen Vertreter er war und mit dem es eine Absprache gab. Doch später lehnte die Samtgemeinde die Vergütung der Überstunden ab. Der Mann klagte. Das Gericht wies nun die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht: Mehrarbeit wurde weder angeordnet noch genehmigt
"Bei Beamten ist es grundsätzlich so, dass in Ausnahmefällen geleistete Überstunden durch die Besoldung mit abgegolten sind", erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber dem NDR in Niedersachsen das Urteil. "Lediglich bei einer Mehrarbeit über einen gewissen Umfang hinaus kann ein Freizeitausgleich gewährt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die geleistete Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt ist". Nach Auffassung des Gerichts sei hier beides nicht der Fall gewesen. Eine Vergütung der Mehrarbeit sei überhaupt nur dann zulässig, wenn ein Freizeitausgleich aus zwingenden Gründen nicht möglich war. Auch das träfe hier aber nicht zu.