Stand: 19.09.2021 08:02 Uhr
Ab sofort gilt erste Warnstufe im Landkreis Rotenburg
In Niedersachsen sind an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als fünf Prozent der Intensivbetten belegt gewesen. Weil im Landkreis Rotenburg zuletzt auch die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft über 35 lag, gilt dort seit heute die Warnstufe1. Das bedeutet: Viele Innenbereiche, zum Beispiel in der Gastronomie, in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, aber auch Sportstätten und Kulturveranstaltungen, sind dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder Negativ-Getestete zugänglich. Es gilt damit die 3G-Regel.
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