Der Landtag in Niedersachsen: Wer wird wann von wem gewählt?
Ein neuer Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen. Als Termin für die erste Sitzung wurde diesmal bereits der 8. November genannt. An diesem Tag beginnt die neue Legislaturperiode.
In der konstituierenden Sitzung des Landtages leitet bis zur Wahl des Präsidenten der Alterspräsident die Versammlung. Das ist das älteste anwesende Mitglied des Landtages, das hierzu bereit ist. Der Alterspräsident eröffnet die erste Sitzung und benennt zwei Mitglieder des Landtages, mit denen er den vorläufigen Sitzungsvorstand bildet. Er stellt die Beschlussfähigkeit des Landtages durch Namensaufruf fest.
Wahl des Landtagspräsidenten
In dieser ersten Sitzung einer Wahlperiode wird der Landtagspräsident gewählt. Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl vor, dann wird gewählt. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, ist gewählt.
Aufgaben des Landtagspräsidenten
Der Landtagspräsident ist der höchste Repräsentant des niedersächsischen Parlaments und damit Vertreter aller Abgeordneten. Der Präsident des Landtages, dessen Stellvertreter sowie Schriftführer bilden das Präsidium. Der Präsident vertritt den Landtag, übt das Hausrecht in den Räumen des Landtages aus, wahrt die Rechte des Landtages und verwaltet seine Angelegenheiten nach Vorgabe der Verfassung. Das Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Verwaltung des Landtages.
Wahl des Ministerpräsidenten
Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Bekommt im ersten Wahlgang niemand die erforderliche absolute Mehrheit, findet eine neue Wahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen, also die relative Mehrheit erhält.
Wer wird Ministerin oder Minister?
Ministerinnen und Minister sind Mitglieder der Landesregierung und leiten ein Ministerium. Sie werden vom Ministerpräsidenten ernannt und müssen vom Landtag bestätigt werden. Jede Ministerin und jeder Minister leitet den ihr oder ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.
Wer ist im Ältestenrat?
Zur Unterstützung des Präsidenten des Landtages bildet der Landtag einen Ältestenrat. Er berät insbesondere über den Terminplan und die Tagesordnung der Sitzungen des Landtages und beschließt die Sitzordnung im Plenarsaal. Den Vorsitz im Ältestenrat führt der Präsident des Landtages. Er gehört dem Ältestenrat mit beratender Stimme an, ebenso wie die Vizepräsidenten. Im Ältestenrat sind alle Fraktionen vertreten. Jede Fraktion besetzt ihre Sitze in diesem Gremium nicht mit ihren ältesten, sondern mit ihren besten und erfahrensten Mitgliedern. Diese haben dafür zu sorgen, dass die Interessen ihrer Fraktion im Parlamentsalltag hinreichend Berücksichtigung finden.
Was machen die Fraktionsvorsitzenden?
Fraktionsvorsitzende stehen der Fraktion eines demokratisch gewählten Parlaments vor und leiten sie. Sie werden von den Mitgliedern der Fraktion gewählt und sind befugt, im parlamentarischen und öffentlichen Bereich Erklärungen für ihre Fraktion abzugeben. Außerdem vertreten die Fraktionsvorsitzenden die Interessen ihrer Fraktion gegenüber dem Landtagspräsidenten, den anderen Fraktionen sowie der Landesregierung. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt das Herstellen und Erhalten der Fraktionsgeschlossenheit, so dass bei Abstimmungen eine einheitliche Fraktionsmeinung zum Tragen kommt.