Stand: 21.11.2012 18:58 Uhr

"Nicht lieferbar": Medikamentenmangel in Kliniken

von Mareike Burgschat, Marika Gantz, Marie-Caroline Chlebosch

Krebs ist eine erschütternde Diagnose. Noch schlimmer ist es, wenn für die Behandlung dann nicht das beste Medikament zur Verfügung steht. Aber immer häufiger kommt es bei Medikamenten zu Lieferengpässen, auch und gerade in der Krebstherapie. Und immer wieder fehlen zum Beispiel auch bestimmte Antibiotika. 

VIDEO: Medikamentenmangel in Kliniken (6 Min)

Gefährliche Lieferengpässe

Krankenhausapotheker wie Dr. Thomas Vorwerk am Klinikum Region Hannover berichten von ihren oft verzweifelten Versuchen, dem Mangel zu begegnen. Damit jeder Patient eine Therapie bekommt, suchen er und seine Kollegen nach alternativen Medikamenten, ermitteln neue Kombinationen, bemühen sich um Händler aus dem Ausland. Letztendlich bekommt der Patient dann ein anderes Medikament mit möglicherweise stärkeren Nebenwirkungen oder einfach nur mit größerer Unsicherheit - damit er überhaupt etwas bekommt.

Leere Packung. © Silke Gondolf
Medikamentenmangel in deutschen Krankenhäusern?

Grund für die immer wieder auftretenden Lieferengpässe ist eine wachsende Marktkonzentration. Die Produktion vieler Medikamente - auch von lebenswichtigen Krebsarzneien - wird von den Unternehmen häufig ausgelagert und weltweit in nur einer einzigen Fabrik hergestellt. Kommt es dort zu Problemen, gibt es sofort einen internationalen Lieferengpass. Denn Lager für solche Arzneien gibt es praktisch keine - sie sind zu teuer.

Gesetzliche Regelung "dringend" gefordert

Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, fordert deshalb von den Pharma-Unternehmen mehr Transparenz, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Und er kritisiert die fehlenden Rahmenbedingungen: "Wir benötigen dringend eine gesetzliche Regelung", heißt es dazu in einer Pressemitteilung.

Theoretisch haben pharmazeutische Unternehmer eine Lieferverpflichtung, einen sogenannten Versorgungsauftrag. Im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln steht: "Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung [...] gewährleisten." Es sind allerdings keine Sanktionen vorgesehen, sollten die Unternehmen das nicht tun. Und was genau "im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit" steht, ist unklar. Denn liegt das Lieferproblem am Zulieferer, dann ist das Pharma-Unternehmen schnell aus dem Schneider.

Alternativen zum Nachteil des Patienten?

Solange die Apotheken irgendeine Alternative hervorzaubern können, sieht das Bundesgesundheitsministerium auch kein Problem. Auf eine kleine Anfrage der Linken antwortet die Regierung, dass "eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit eines bestimmten Fertigarzneimittels nicht zwangsläufig zu einem Versorgungsengpass führt. Letzterer kann nur dann eintreten, wenn keine Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen." Dass diese Alternativen zum Nachteil des Patienten sein können, das spielt offenbar keine Rolle.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 20.11.2012 | 21:15 Uhr

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