Vierjähriger in Barsinghausen getötet: BGH bestätigt Urteil

Die lebenslangen Freiheitsstrafen für eine Mutter und ihren Lebensgefährten wegen Mordes an einem Vierjährigen in Barsinghausen (Region Hannover) sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das im Dezember ergangene Urteil des Landesgerichts Hannover bestätigt, wie am Dienstag bekannt wurde. Die nach der Revision der Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, hieß es. Die 29-jährige Mutter und der 34 Jahre alte Stiefvater waren zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei beiden wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten hatten laut Urteil den Jungen und seine sechsjährige Schwester gequält und misshandelt. Der Vierjährige war am 12. oder 13. Januar 2023 gestorben, nachdem der 34-Jährige ihm mit einem Fleischklopfer zahlreiche Verletzungen zugefügt hatte.
