Der Schriftzug "Polizei" und das Niedersachsen-Pferd auf einer Polizeiuniform. © dpa Foto: Fotostand / Gelhot

Urteil: Polizeibeamter äußert sich frauenfeindlich und rassistisch

Stand: 17.07.2023 06:14 Uhr

Das Amtsgericht Hameln hat einen Polizeibeamten der örtlichen Inspektion wegen Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er seiner ehemaligen Vorgesetzten Schadenersatz von 1.500 Euro zahlen.

von Angelika Henkel

Es sind mehrere erniedrigende Kommentare, die der Polizeioberkommissar seinen Kollegen aus der Fahndungsgruppe in einem Whatsapp-Chat schickte. Mehrmals äußert er sich herablassend über seine Vorgesetzte - eine Frau mit türkischen Wurzeln.

Urteil: Geldstrafe für vier Taten 

Doch das bösartige Lästern mit den Kollegen hat einen Preis: Die Strafrichterin des Amtsgerichts verurteilte den Polizeioberkommissar wegen vier Taten zu 90 Tagessätzen. Laut einer Sprecherin muss er 8.550 Euro an die Landeskasse zahlen. Mit 91 Tagessätzen hätte der Beamte als vorbestraft gegolten, wäre er noch in der Ausbildung, würde er aus dem Dienst entlassen. Das Urteil fiel in öffentlicher Verhandlung bereits am 20. Juni, wurde bisher jedoch nicht öffentlich. Es ist rechtskräftig.

Anspruch an Führungskräfte

"Die eindeutige Entscheidung der Richterin begrüße ich sehr", sagte die Gleichstellungsbeauftragte im Landespolizeipräsidium, Britta Jordan, dem NDR Niedersachsen. Den Einzelfall wolle sie nicht bewerten, erwarte aber, dass Führungskräfte als Vorbilder deutliche Zeichen gegen dieses Verhalten setzen und alles in ihrer Macht Stehende zur Sanktionierung der Täter und zum Schutz der Betroffenen tun. Dass die Delikte vor Gericht kamen liegt daran, dass die betroffene Frau Strafantrag stellte und damit zum Ausdruck brachte, dass ihr eine juristische Bewertung wichtig war - andernfalls werden Beleidigungen als geringfügiges Delikt nicht verfolgt oder mangels öffentlichen Interesses eingestellt.

Dienststelle hatte keinen Strafantrag gestellt

Irritierend ist, dass in diesem Fall die Dienststelle selbst nicht nur keinen Strafantrag stellte, sondern sich nach NDR Informationen explizit dagegen entschied. Matthias Kinzel, Leiter der Polizeiinspektion, spricht auf NDR Anfrage von einem Versäumnis, das er bedauere. Es habe in der Kommunikation mit dem Personalbereich ein Missverständnis gegeben.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 17.07.2023 | 08:00 Uhr

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