Schülerin hat keinen Anspruch auf Tablet vom Jobcenter
Die Jobcenter müssen laut einem Urteil Schülerinnen und Schülern kein iPad bezahlen, selbst wenn ihre Schulklasse den Unterricht auf Tablets umstellt. Geklagt hatte die Familie einer Sechstklässlerin.
Für das Ausstatten mit Lernmitteln sei der Schulträger zuständig, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle. Wenn Familien sich die Geräte nicht leisten könnten, müsse die Schule sich um eine kostenfreie Leihgabe kümmern. Die Familie der Schülerin aus der Region Hannover, die von Hartz IV lebt, hatte beim Jobcenter 460 Euro für ein iPad beantragt. Ohne das Gerät bekomme das Mädchen die Hausaufgaben nur in Papierform und sei damit in seiner Klasse ausgegrenzt, so das Argument. Das Jobcenter war allenfalls bereit, ein Darlehen zu gewähren.
Gericht sieht keinen Mehrbedarf für iPad
Laut dem Urteil des Landessozialgerichts sind die Kosten für digitale Geräte aus dem Hartz-IV-Regelbedarf zu bestreiten. Es liege kein Mehrbedarf vor, weil ein iPad weder schulrechtlich vorgeschrieben noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich sei. Gegenüber einkommensschwachen Familien knapp oberhalb von Hartz IV stelle ein iPad einen Luxus dar und keinen notwendigen Schulbedarf.
Verstoß der Schule gegen Neutralitätspflicht
Das Landessozialgericht befand zudem, die Schule habe durch die Bevorzugung eines Produkts der Firma Apple gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Ein solcher Rechtsbruch könne nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel unterstützt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision zu.
