Luftbild vom Schloss Marienburg auf dem Marienberg. © picture alliance/Geisler-Fotopress/Ulrich Stamm Foto: Ulrich Stamm/Geisler-Fotopress

Erbprinz darf Marienburg behalten: Ihn überrascht das nicht

Stand: 01.07.2022 20:57 Uhr

Der Streit zwischen Ernst August Erbprinz von Hannover und seinem Vater ist beendet - zumindest vor Gericht und vorerst. Die Schenkung der Marienburg an den Junior wird nicht rückgängig gemacht.

Das entschied das Landgericht Hannover am Freitagvormittag. Der Senior, Ernst August von Hannover, hatte die Rückabwicklung gefordert. Er stützte seinen Anspruch auf den Widerruf der Schenkung auf den Tatbestand des "groben Undanks", ein Vorwurf an seinen Sohn. Der wollte die Marienburg in die Hände des Landes Niedersachsen geben, um den Familienbesitz erhalten zu können. Weil das nicht zustande kam, überführte die Marienburg samt Inventar in eine Stiftung - sehr um Ärger seines Vater, dem Oberhaupt der Welfen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ernst August Erbprinz von Hannover © Ole Spata/dpa Foto: Ole Spata
Der Welfen-Junior Ernst August Erbprinz von Hannover bekommt Recht vor dem Landgericht. (Archiv)

"Ich war von Anfang an überzeugt, dass sich im Laufe des Verfahrens zeigen würde, dass die Klage keine rechtliche Grundlage hat und aussichtslos war", sagte Ernst August Erbprinz von Hannover in einer Stellungnahme und zeigte sich somit wenig überrascht von der Entscheidung der Richter. Kurz vor der mündlichen Verhandlung im März hatte der Senior, Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, die Klage zurückgezogen und seine Forderungen an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Ihre Klage wurde am Freitag verhandelt. Das österreichische Unternehmen kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht erkennt keinen "groben Undank"

Für das Landgericht indes ist die Sache klar: Die Kläger haben keinen Anspruch auf die Marienburg, die Fürstenhäuser oder Kunstschätze, erklärte Sprecherin Annika Osterloh. Es bestehe auch kein Anspruch auf Rückübertragung wegen "groben Undanks". Den hätte die Kammer nicht festgestellt. Dafür bedürfe es einer schweren Verfehlung, sagte die Juristin. Die Übertragung der Burg auf eine Stiftung sei keine solche Verfehlung, zumal sie dazu gedient habe, das Familienvermögen zu erhalten. "Der Vorwurf groben Undanks war ebenso ohne Substanz wie die Behauptung, ich sei nicht Eigentümer des gesamten deutschen Familienvermögens geworden. Das hat das Landgericht sehr klar festgehalten", erklärte der Erbprinz weiter.

"Ich freue mich vor allem für die Stiftung"

Vor zwei Jahren hatte Ernst August Erbprinz von Hannover das Marienburg in eine Stiftung überführt. Auch dieser Vorgang könne mit der Entscheidung des Gerichts nun nicht mehr angezweifelt werden, erklärte er. Der Welfe freue sich vor allem für die Stiftung, "dass dieser Nebenkriegsschauplatz nicht mehr länger fortbesteht". Die Stiftung sei rechtssicher gegründet worden, "mit dem Ergebnis, dass die Marienburg als zentrales Kulturdenkmal Niedersachsens erhalten bleibt und für die breite Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich ist".

Ende eines jahrelangen Rechtsstreits

Der Rechtsstreit um das Schloss zog sich über Jahre. In dem Verfahren hatte es bereits mehrere Wendungen und terminliche Änderungen gegeben. Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits im vergangenen November beginnen. Auch die Bekanntgabe der Entscheidung zögerte sich hinaus - sie sollte bereits am 3. Juni erfolgen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 01.07.2022 | 13:30 Uhr

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