VW: Ermittlungen im CO2-Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat eines ihrer Ermittlungsverfahren im Rahmen des VW-Dieselskandals eingestellt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Es geht dabei um das sogenannte CO2-Verfahren mit sechs Beschuldigten. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe hatte der Verdacht bestanden, dass bei zahlreichen Fahrzeugmodellen von VW nach Manipulation der Kohlendioxid-Emissionen im Testbetrieb die Typgenehmigungen zu niedrig angegeben worden sein könnten. Dieser Anfangsverdacht habe sich jedoch nicht mit der für eine Anklage erforderlichen hinreichenden Sicherheit nachweisen lassen.
VW nutzte Spielräume aus
Bei einer bewussten Manipulation der Fahrzeuge und einer darauf aufbauenden unrechtmäßigen Typgenehmigung wären die Straftatbestände des Betruges, der Steuerhinterziehung, der strafbaren Werbung, der Luftverunreinigung sowie der mittelbaren Falschbeurkundung in Betracht gekommen. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass VW Spielräume des alten Regelwerks und zulässige Toleranzbereiche für sich genutzt habe, so Ziehe. Rechtswidrige Manipulationen, die konkreten Fahrzeugzulassungen zuzuordnen sind, hätten sich aber nicht belegen lassen.
Zivilrechtliche Ansprüche weiter möglich
Der Tatbestand der Luftverschmutzung schließlich werde bereits aus Rechtsgründen nicht erfüllt, sagte Ziehe. Das läge daran, dass Kohlendioxid trotz seiner bekannt umweltschädlichen Wirkungen kein Schadstoff im Sinne der anzuwendenden Strafvorschrift des Strafgesetzbuches sei. Der Oberstaatsanwalt betonte, dass die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht ausschließt. Ob solche Ansprüche bestehen, sei in zivilrechtlichen Klageverfahren zwischen den Beteiligten zu klären.
