Straße in Ilsede eingebrochen: Ist ein alter Stollen Schuld?
Auf einer Straße in Ilsede (Landkreis Peine) klafft ein gut 15 Quadratmeter großes Loch. Die Ursache könnte in einem alten Stollen liegen. Die umliegenden Häuser sind offenbar nicht betroffen.
Ende vergangener Woche gab der Asphalt auf dem Nordring in der Ortschaft Groß Bülten einfach nach. In der Straße klafft seitdem ein zweieinhalb Meter tiefes Loch. Ursächlich dafür könnte ein alter Stollen sein, wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am Dienstag mitteilte. Direkt unter dem Loch, in mehr als 20 Metern Tiefe, lag demnach ein Stollen des Eisenerzbergwerks Bülten-Adenstedt. "Einen Tagesbruch kann das LBEG als Ursache nicht ausschließen", hieß es. Bei einem sogenannten Tagesbruch stürzen durch Bergbau geschaffene Hohlräume ein; die Erdschichten darüber sacken ab. An der Oberfläche bildet sich ein Loch oder eine Senke.
"Eine unmittelbare Gefährdung für Anwohner besteht nicht"
Aufschluss über die Ursache für das Absacken in Groß Bülten können nur weitere Untersuchungen wie zum Beispiel eine Erkundungsbohrung bringen, so das Landesamt. Zudem sichte man weitere Unterlagen, "die zusätzliche Informationen für nötige Sicherungs- und Sanierungsarbeiten geben sollen". Die Bewohnerinnen und Bewohner der umliegenden Häuser in Groß Bülten hatten wohl Glück: "Dadurch, dass der mögliche Tagesbruch nur auf der Straße gefallen ist, sind umliegende Grundstücke von den Senkungserscheinungen augenscheinlich nicht betroffen", stellte das LBEG fest. "Eine unmittelbare Gefährdung für Anwohner besteht nicht." Auf der Straße hingegen, wo sich das Loch auftut, sei ein Regenwasserkanal stark beschädigt worden.
Schäden: Bergbauunternehmen tragen nicht immer die Kosten
Das LBEG ist Niedersachsens Behörde für Gefahrenabwehr im Altbergbau. "Gibt es Rechtsnachfolger der Bergbauunternehmen, deren frühere Tätigkeiten für eventuelle Schadensfälle sorgen, berät und beaufsichtigt das LBEG diese Rechtsnachfolger, die für die Sanierungsarbeiten verantwortlich sind", erklärt die Behörde. Gibt es keine Rechtsnachfolger mehr, trage das Land die Kosten.
