Schlafende Frau erschossen: BGH bestätigt Urteil gegen Ehemann
Vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 27-Jährigen in Einbeck ist die juristische Aufarbeitung abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das vom Landgericht Göttingen verhängte Urteil gegen den Ehemann der Getöteten bestätigt, damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Schwurgerichtskammer hatte den heute 52 Jahre alten Ehemann im März 2023 wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Richter hielten es für erwiesen, dass er am 14. April 2020 um kurz vor Mitternacht seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau vorsätzlich durch einen Schuss aus einer illegal erworbenen Pistole getötet hatte. Nach Ansicht des Landgerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann erheblich alkoholisiert war und damit vermindert schuldfähig. Daher musste der Strafrahmen gemindert werden, so dass keine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden konnte.
