Polizist schlägt im Einsatz zu: Fall beschäftigt Justiz weiter
Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen eingelegt. Das Gericht hatte einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der 33-Jährige war angeklagt worden, nachdem er bei einem Einsatz in der Göttinger Innenstadt einem aggressiven Betrunkenen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür vor dem Amtsgericht eine Verwarnung gefordert. Das Gericht sprach den 33-Jährigen aber frei, weil nicht ausgeschlossen werde könne, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe. Oberstaatsanwalt Frank Michael-Laue geht davon aus, dass es vor dem Landgericht Göttingen zu einem Berufungsverfahren kommen wird. Das bedeutet, dass erneut verhandelt und Zeugen gehört werden. Wie es weitergeht, werde entschieden, wenn in einem Monat die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.