Frau wollte Corona-Impfpflicht umgehen - 1.200 Euro Strafe
Eine Frau aus dem Landkreis Northeim wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Weil sie aber auf einer Intensivstation arbeitet, gilt für sie die Impfpflicht. Sie besorgte sich deshalb im Internet eine "Impfunfähigkeitsbescheinigung". Dieses vermeintliche Attest legte sie dem Gesundheitsamt Göttingen vor. Die Behörde wurde allerdings stutzig und stellte Strafanzeige. Bei den Ermittlungen kam heraus: Die Bescheinigung hatte eine seit Jahren nicht mehr praktizierende Ärztin ausgestellt, die der Querdenker-Szene angehört. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 2.400 Euro. Dagegen legte die 59-Jährige Widerspruch ein, so dass es zum Prozess kam. Vor dem Amtsgericht Göttingen erklärte sie jetzt, sie habe sich nicht impfen lassen wollen, weil bei ihr der Verdacht auf eine Autoimmun- oder Rheuma-Erkrankung vorliege. Sie befürchte, dass eine Impfung Allergien auslösen könnte. Die Göttinger Richter verurteilten sie zu einer milderen Strafe in Höhe von 1.200 Euro.