Stand: 17.06.2024 12:56 Uhr

Einsatz in Goslar: Mann bedroht Passanten mit Spielzeugpistole

Eine Hand hält eine Pistole. © Photocase Foto: sol-b
Auch das offene Tragen von sogenannten Anscheinswaffen, die auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind, ist verboten. (Themenbild)

Ein junger Mann hat am Samstagnachmittag auf dem Bahnhofsvorplatz in Goslar Passanten mit einer vermeintlichen Schusswaffe bedroht. Das teilte die Polizei am Montag mit. Demnach wurde der 19-Jährige wurde von Einsatzkräften zu Boden gebracht und gefesselt. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der "Waffe" um eine Spielzeugpistole - die einer echten Pistole den Angaben zufolge allerdings täuschend ähnlich sah. Gegen den 19-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Polizei Goslar weist darauf hin, dass Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können, laut Waffengesetz zu den sogenannten Anscheinswaffen zählen. Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

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