Stand: 03.07.2024 15:04 Uhr
Bewährungsstrafe für ehemaligen Braunschweiger Stadtamtsinspektor

Der Landgericht Braunschweig hat einen ehemaligen Amtsinspektor der Braunschweiger Stadtverwaltung wegen Bestechlichkeit in drei Fällen und Untreue in 140 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht entsprach damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Angeklagte war für die Veranlagung der Spielhallenbetreiber zur Vergnügungssteuer zuständig. Er soll ihnen so zu rund 700.000 Euro Steuerersparnis verholfen und dafür Schmiergelder kritisiert haben.
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