Südschnellweg: Gericht hebt Einschränkungen für Presse auf

Stand: 16.01.2024 16:54 Uhr

Das Verwaltungsgericht Hannover hat Beschränkungen der Pressefreiheit im Zuge der Räumung des Protestcamps am Südschnellweg für rechtswidrig erklärt. Die Polizei passte daraufhin ihre Medienarbeit an.

Wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, würden die Zugangsbeschränkungen für Medienvertreter, die die Polizeidirektion Hannover am Montag ausgesprochen hatte, die Rechte des Antragstellers verletzen. Ein Rundfunkjournalist hatte dagegen geklagt, dass er am Montag ausschließlich in Begleitung von Einsatzkräften, nur zu festgelegten Zeiten und zu bestimmten Orten Zugang zum Protestcamp erhalten hatte. Die Polizei hatte argumentiert, die Maßnahmen sollten die Sicherheit der Medienvertreter gewährleisten.

Kritik von dju an Vorgehen der Polizei

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte zuvor die Einschränkungen kritisiert und ungehinderten Zugang für Pressevertreter gefordert. Die Räumung des Protestcamps "Tümpeltown" am Südschnellweg in Hannover wurde am Dienstag fortgesetzt. Dort sollen Bäume für den umstrittenen Ausbau des Südschnellwegs gefällt werden.

Polizei passt Medienarbeit nach Urteil an

Im Anschluss an das Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts teilte die Polizeidirektion Hannover mit, man werde seine "Medienarbeit im Sinne der Pressefreiheit" entsprechend anpassen. Es sei der Polizeidirektion Hannover niemals um die Einschränkung der Pressefreiheit, sondern immer um Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit aller Beteiligten gegangen, heißt es in einer Mitteilung.

Gericht: Räumung findet nicht zeitgleich mit Rodung statt

Das Gericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass in Bereichen, in denen die Räumungen stattfinden, voraussichtlich nicht gleichzeitig gerodet werde und somit keine Gefahr für Journalisten bestehe. Bei dann folgenden Rodungsarbeiten sei allerdings ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Gegen den Beschluss könne laut Gericht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Weitere Informationen
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.01.2024 | 14:00 Uhr

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