Symbolbild zum Führerschein-Tausch, alt gegen neu: Ein alter Papierführerschein (r.) wird neben einen neuen Muster EU- Führerschein im Scheckkartenformat gehalten. © picture alliance Foto: Andreas Gora

Region Hannover: Antragsstau bei Führerscheinstelle

Stand: 29.09.2022 14:48 Uhr

Wer in der Region Hannover seinen Führerschein neu beantragt oder tauschen will, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen. Es fehle Personal, um die Antragsflut abzuarbeiten, hieß es.

Die meisten Anträge werden nach Auskunft der Region von Bürgerinnen und Bürgern gestellt, die ihre alten grauen oder rosafarbenen "Lappen" gegen die neue Führerscheinkarte umtauschen müssen. Allein im vierten Quartal 2021 seien rund 4.000 Umtausch-Anfragen gestellt worden. Darauf sei die Region Hannover nach eigenen Angaben zwar personell eingestellt gewesen - aber dann mussten Mitarbeitende der Führerscheinstelle im Gesundheitsamt wegen der Corona-Pandemie aushelfen. So habe bei den Führerscheinen nicht alles abgearbeitet werden können.

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Region reagiert auf Antragsstau

Jetzt werde die Führerscheinstelle bis zum Jahresende neu strukturiert, heißt es: Anträge sollen so schneller bearbeitet werden können. Außerdem sei geplant, dass Bürgerinnen und Bürger aus den Umlandkommunen ihren Führerscheinantrag vor Ort stellen können. Die Führerscheine sollen auch per Post verschickt werden können, um die Bearbeitungszeit zu reduzieren.

Neuer EU-Führerschein für alle bis 2033

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der Umtausch erfolgt stufenweise. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 29.09.2022 | 13:30 Uhr

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