Nach Obdachlosen-Angriff in Göttingen: Kein Verdächtiger ermittelt
Nach der Attacke auf einen Obdachlosen in Göttingen droht die Einstellung des Verfahrens. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen dem NDR Niedersachsen. Bisher sei kein Verdächtiger ermittelt worden.
Die Staatsanwaltschaft müsse nun entscheiden, ob es weitere Ermittlungsansätze gibt, oder ob das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wird, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Eine Wiederaufnahme sei bei weiteren Hinweisen aber jederzeit möglich. Das "Göttinger Tageblatt" hatte zuvor berichtet, dass die Akten zu dem Fall in der vergangenen Woche bei der Staatsanwaltschaft eingegangen waren. Die Polizei übergibt die Akten in der Regel dann, wenn sie in einem Strafverfahren aus ihrer Sicht alles "ausermittelt" hat.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Gefährliche Körperverletzung
Dem Täter oder der Täterin drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Angriff auf den Obdachlosen im vergangenen März von gefährlicher Körperverletzung aus. Der 62-jährige Betroffene hatte dem NDR gesagt, ihm sei nachts im Schlaf mit einer Metallstange auf den Kopf und den Arm geschlagen worden. Der Mann erlitt dabei mehrere Knochenbrüche.
Urteil und Bewährungsstrafe in einem anderen Fall
Im vergangenen Jahr hatte es in Göttingen eine Attacke gegen eine wohnungslose Frau gegeben. Ein 38-Jähriger hatte nach Angaben der Göttinger Staatsanwaltschaft mit einem Feuerzeug und einem Deospray eine Stichflamme erzeugt und dieses auf ihr Gesicht gerichtet. Die Frau konnte sich den Angaben zufolge abwenden, wurde aber am Arm getroffen. Der 38-Jährige ist laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft im vergangenen Januar zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Das Urteil sei rechtskräftig, der Bewährungszeitraum sei auf drei Jahre festgesetzt worden, so der Sprecher.
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